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Die Unternehmerin Christina Block spricht auf einer Pressekonferenz.

© dpa/Daniel Reinhardt

Ermittlungen gegen Steakhouse-Erbin: Europäischer Haftbefehl gegen Christina Block laut Anwalt aufgehoben

Unbekannte holten zwei Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block aus Dänemark nach Deutschland. Es folgte ein europäischer Haftbefehl. Der soll nun vom Tisch sein.

Der europäische Haftbefehl gegen die Hamburger Unternehmerin Christina Block (50) ist nach Angaben ihres Anwalts aufgehoben worden. Die Entscheidung der dänischen Strafverfolgungsbehörden beruhe auch auf der Intervention der dänischen und deutschen Verteidigung, erklärte Blocks strafrechtlicher Beistand Otmar Kury am Mittwoch in Hamburg.

Der Haftbefehl war nach der gewaltsamen Rückholaktion zweier Kinder aus Dänemark in der Silvesternacht erlassen worden. Der Sohn und die Tochter waren von Unbekannten nach Deutschland gebracht worden und wenige Tage bei ihrer Mutter in Hamburg gewesen. Nach einer Gerichtsentscheidung kehrten sie nach Dänemark zurück. Christina Block ist die Tochter von Eugen Block, Gründer der Steakhouse-Kette „Block House“.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft wollte sich zur Aufhebung des Haftbefehls nicht äußern. Nach früheren Angaben der Behörde wird gegen Christina Block und weitere Personen wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger und sonstiger Straftaten ermittelt.

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Am 12. Januar hatte die Staatsanwaltschaft das Wohnhaus der Unternehmerin durchsuchen lassen. Auch im Hotel Elysée, das zur Block-House-Gruppe gehört, und – nach Medienberichten – in der Firmenzentrale in Langenhorn suchten Ermittler nach Beweismaterial.

Jahrelanger Sorgerechtsstreit mit Vater der Kinder

Christina Block und ihr Ex-Mann (49) streiten seit Jahren vor Gericht um das Sorgerecht für die beiden jüngeren ihrer vier Kinder. Seit mehr als zwei Jahren leben diese bei ihrem Vater in Dänemark, obwohl das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Oktober 2021 vorläufig auf die Mutter übertragen hatte. Am vergangenen 19. Februar hatte dasselbe Gericht jedoch entschieden, dass deutsche Gerichte nicht mehr zuständig seien.

Die Kinder hätten inzwischen ihren verfestigten Lebensmittelpunkt in Dänemark. Dabei komme es nicht darauf an, dass der Wechsel der Obhut im Jahr 2021 unrechtmäßig gewesen sei, führte das Gericht aus. Entscheidend sei, dass alle rechtlichen Schritte in Dänemark zur Rückführung der Kinder erfolglos geblieben seien und die Kinder sich in zweieinhalb Jahren in ihrem neuen Umfeld eingelebt hätten.

Gegen die Entscheidung ist nach Angaben des Oberlandesgerichts kein Rechtsmittel mehr möglich. Fragen des Sorgerechts würden nun voraussichtlich durch ein dänisches Gericht geklärt.

Christina Block und der Vater ihrer Kinder hatten im August 2005 geheiratet, etwa zehn Jahre später folgte die Scheidung. Der Vater hatte die Kinder im Sommer 2021 nach einem vereinbarten Besuch nicht zurück nach Deutschland geschickt. (dpa)

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