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Kai Wegner (l, CDU), Regierender Bürgermeister von Berlin, zeigt auf Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,  Christian Stäblein (r), nach einer Pressekonferenz zu einer gemeinsamen Sitzung Berliner Senat mit Kirchenleitung EKBO.

© dpa/Carsten Koall

Religionsunterricht in Berlin?: Kai Wegner will Wahlpflichtfach bis 2026 einführen

Berlins Regierender Bürgermeister will bis zum Ende seiner Legislaturperiode den Religionsunterricht wieder einzuführen. Gedacht ist das als eine Art Radikalisierung-Prophylaxe.

Fast 20 Jahre nach dem erfolglosen Volksentscheid zum Berliner Religionsunterricht könnte es doch noch zu einem Wahlpflichtfach Religion an Berlins öffentlichen Schulen kommen: Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) will bis zum Jahr 2026, dem Ende der Legislaturperiode von Abgeordnetenhaus und Senat, den Religionsunterricht als Wahlpflichtfach als Berlins Schulen einführen. Das kündigte der Christdemokrat am Dienstag nach dem turnusgemäßen Treffen des Senats mit der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) an.

„Wir schaffen jetzt Rechtssicherheit für den Religionsunterricht und implementieren das Fach in die Lehrpläne“, sagte Wegner. „Aber es bleibt das gemeinsame Ziel, dass wir den Religionsunterricht in dieser Legislaturperiode bis 2026 zu einem echten Wahlfach machen wollen.“

Oft würden Religionen benutzt, Spaltungen zu erzeugen. „Religion ist aber nichts, was spaltet, sondern etwas, was verbindet“, sagte Wegner, der selbst überzeugtes Mitglied der evangelischen Kirche ist. Der Religionsunterricht sollte jungen Menschen zeigen, dass es unterschiedliche Glaubensrichtungen gibt. „Das ist eine Riesenchance, gerade in einer vielfältigen Stadt wie Berlin“, sagte Wegner.

Religion diene dem Frieden

Der evangelische Landesbischof Christian Stäblein nannte den Religionsunterricht einen „Friedensunterricht“. Er diene der Aufklärung der Menschen über sich selbst, über andere Religionen und trage dazu zum Frieden zwischen den Menschen in der Stadt bei. Die Kirche sei dem Senat deswegen sehr dankbar, dass er ein „sehr dickes Brett“ bohre, Verantwortung übernehme und man es „als gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe ansehe, diese Form der gesellschaftlichen Auseinandersetzung und Bildung zu fördern.“

Wir sehen ja, was passiert, wenn Religion in die Hinterhöfe gedrängt wird: Dann haben wir es mit Fundamentalismus zu tun.

Christian Stäblein, Landesbishof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Es sei wichtig, dass Religionsunterricht im öffentlichen Bereich und an den Schulen stattfinde. „Wir sehen ja, was passiert, wenn Religion in die Hinterhöfe gedrängt wird: Dann haben wir es mit Fundamentalismus zu tun“, sagt Stäblein. Im April hatte sich auch die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz bei ihrer Tagung in Görlitz für weitere Gespräche mit dem Senat über die Einführung des Wahlpflichtfaches ausgesprochen.

Frage nach Lehrkräften

Eines der vielen Probleme bei der Einführung des regulären Fachs Religion, das sich denn auch nicht im Entwurf zum neuen Schulgesetz befindet, könnte die Frage nach den Lehrkräften werden: Bislang sind die Religionslehrer bei den Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften angestellt. Nicht aller verfügen neben der Lehrbefähigung für den Religionsunterricht noch über ein zweites Fach, wie es vom Schulgesetz gefordert wird. „Wir sind im Gespräch, wie wir so schnell wie möglich die Personen an die Schulen bringen können, die dieses Fach mit Leben füllen“, sagte Wegner.

Dass sich diese Probleme lösen lassen, daran ließ Wegner am Dienstag keinen Zweifel. Denn ganz generell scheint sich das Verhältnis zwischen dem Berliner Senat und den Kirchen mit der Regierungsbeteiligung der CDU deutlich verbessert zu haben. So betonte Wegner am Dienstag auch die Bedeutung der Schulen in freier Trägerschaft für das Berliner Bildungssystem – zahlreiche freie Schulen werden von den Kirchen betrieben.

Zudem wurde bekannt, dass das sich Land Berlin als letztes deutsches Bundesland künftig anteilig an der Finanzierung der Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten beteiligen wird. Hierfür soll ein Betrag von 750.000 Euro pro Jahr bereitgestellt werden. Unter früheren Berliner Landesregierungen war das Verhältnis zu den Kirchen dagegen oftmals angespannt – und ein derartiges Entgegenkommen kaum vorstellbar gewesen.

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