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Die Angeklagten im Gerichtssaal.

© IMAGO/Olaf Wagner

Prozess um rechtsextreme Anschläge in Neukölln : Ehemaliger AfD-Politiker soll seine DNA an den Tatorten vermutet haben

Im Prozess gegen Tilo P. und Sebastian T. wegen rechter Straftaten wurden neue Beweisanträge gestellt. Ein Zeuge schilderte zwei Attacken auf sein Wohnhaus.

Der Prozess um mutmaßlich rechtsextremistische Brandanschläge in Neukölln gegen zwei Neonazis ist am Montag erneut vertagt worden. Ursprünglich hatte es Pläne gegeben, das Verfahren gegen einen der beiden Hauptverdächtigen, den früheren AfD-Politiker Tilo P., abzuspalten und bereits Schlussplädoyers zu halten. Nun hat die Nebenklagevertreterin allerdings neue Beweisanträge gestellt, über die die Richterin zunächst entscheiden muss.

So will die Anwältin der Nebenklage den Polizeibeamten laden lassen, der Tilo P. im Dezember 2020 festnahm. Ihm gegenüber soll P. gesagt haben, dass er die beiden angeklagten Brandanschläge nicht begangen habe – da sei er bei seiner Freundin gewesen. Seine DNA, sagte P., sei von Polizeibeamten am Tatort deponiert und zuvor eingesammelt worden, da er „immer so viel rumrotze“.

Am Tatort war allerdings gar keine DNA gefunden worden. Die Anwältin deutet das als Indiz, dass P. tatsächlich in der betreffenden Nacht an den beiden Tatorten war und deshalb seine DNA dort vermutete.

Sebastian T. soll Morddrohungen ans Haus gesprüht haben

Vor Gericht sagten am Montag drei Zeugen aus. Der Zeuge Tim H. war Betroffener von zwei mutmaßlich rechten Attacken: In der Nacht vor Weihnachten 2016 hatten Unbekannte die Scheiben der Parterrewohnung eingeworfen, in der H. mit seiner Familie damals lebte.

Im März 2019 sprühten Unbekannte dann an die Hausfassade seiner neuen Wohnadresse offensichtliche Morddrohungen gegen ihn und seine Frau: „9 mm für“ stand da in roten Buchstaben, gefolgt von den Namen der beiden und dem Wort „Kopfschuss“. Daneben hatten die Täter ein Symbol gesprüht, dass die Ermittler:innen entweder als Faden- oder Keltenkreuz identifizieren. Letzteres ist ein typisches Symbol der rechtsextremen Szene und in bestimmten Kontexten verboten.

In der gleichen Nacht, in denen das Haus von Tim H. beschmiert wurde, tauchten in unmittelbarer Nachbarschaft auch drei weitere Drohungen in roter Farbe auf. In einem Fall gelang den Ermittler:innen ein Zufallsfund: Gegen den Betroffenen der Schmiererei ermittelte damals das Bundeskriminalamt und hatte im Rahmen einer sogenannten Gefahrenabwehrmaßnahme eine Videokamera über seiner Tür installiert.

Die filmte, wie zwei Männer in jener Nacht versuchten, sich Zugang zu dem Haus zu verschaffen. Als dies nicht gelang, besprühte einer der beiden die Fassade mit Drohungen. Einen der beiden identifizierten die Ermittler:innen als den anderen Angeklagten, Sebastian T. Bei dem anderen soll es sich um den bekannten Neonazi Oliver W. handeln – ihn hatten die Ermittler:innen allerdings zunächst verwechselt, wie sie auch vor Gericht einräumten. Der Prozess wird am 7. Dezember fortgesetzt.

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