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Ab dem 1. April ist der öffentliche Konsum von Cannabis erlaubt.

© dpa/Paul Zinken

Kiffen in Biergärten?: Berliner Kneipen müssen Cannabis-Umgang selber regeln

Sitzen in Biergärten bald Familien neben Gruppen mit Joints? Kiffen ist ab 1. April öffentlich erlaubt, nur nicht nah an Spielplätzen und Schulen. Aber was ist mit den Tischen vor Kneipen?

Nach der weitgehenden gesetzlichen Freigabe von Cannabiskonsum ab dem 1. April können die Berliner Kneipen selber regeln, ob sie Kiffen tolerieren. Marihuana-Rauchen sei dann mit dem Rauchen von Zigaretten vergleichbar, sagte ein Sprecher der Dehoga. An sich sei das gesetzlich in den meisten Kneipen in Berlin verboten und nur in wenigen Raucherkneipen erlaubt.

Allerdings würde in bestimmten Kneipen das Rauchen derzeit schon hingenommen und sei auch im Sommer draußen vor Kneipen, Spätis, Restaurants und in Biergärten üblich.

Ob sich Cannabis also auf den Bänken und Stühlen vor den Kreuzberger Spätis, den Friedrichshainer Restaurants, den Neuköllner Imbissen oder in den Biergärten in Mitte und Charlottenburg verbreiten wird, liegt an den jeweiligen Gästen und Wirten.

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Der Dehoga-Sprecher zitierte eine Wirtin aus dem Westen der Stadt, die sagte: „Nein, das erlaube ich natürlich nicht, ich will doch mein Bier verkaufen.“ In den bekannten Partykiezen könnte das aber ganz anders aussehen.

Das gesetzliche Rauchverbot gilt auch in Clubs, trotzdem halten sich viele Betreiber nicht daran und tolerieren Raucher mit Zigaretten. Ob das auch für Joints gilt, muss sich laut Dehoga dann zeigen. Clubs könnten Zigaretten hinnehmen, Cannabis aber verbieten oder die Konsumenten in den Freiluftbereich schicken.

Ob Berliner Kneipen, Restaurants und Clubs für ihre Bereiche drinnen und draußen spezielle Hinweise entwickeln, Schilder aufhängen oder Aufkleber bestellen, und wie sich die Rauschwirkung in einer überfüllten Bar mit diversen Kiffern auf die Umgebung auswirkt, ist noch völlig offen. (dpa)

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