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Befristete Verträge und kurze Laufzeiten setzen junge Forschende erheblich unter Druck.

© IMAGO/Addictive Stock/Si And Si via www.imago-images.de

Weniger Befristung in der Wissenschaft: Bündnis kritisiert geplante Gesetzesreform

Junge Wissenschaftler hangeln sich jahrelang von Kurzzeitvertrag zu Kurzzeitvertrag. Eine Reform soll nun die Arbeitsbedingungen verbessern. Kritiker bezweifeln, dass das so gelingt.

Die Pläne der Ampel für verbesserte Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft stoßen bei Betriebsräten, Gewerkschaften und Studierendenvertretern auf Kritik. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Reform des sogenannten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes bedrohe sowohl die Vereinbarkeit von Leben und Beruf als auch die Qualität von Forschung und Lehre massiv.

So heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Deutschem Gewerkschaftsbund, Verdi, den Gesamtbetriebsräten der Fraunhofer- und Max-Planck-Gesellschaften und anderen Organisationen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Reform soll an diesem Mittwoch im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt seit 2007 die Frage von Befristungen von Arbeitsverträgen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Um Nachwuchsforscherinnen und -forscher besser vor kurz laufenden Arbeitsverträgen und Kettenbefristungen zu schützen, soll es nun reformiert werden. Neu eingeführt werden Mindestvertragslaufzeiten für die Qualifizierungsphase vor der Promotion und danach. Promovierte sollen außerdem künftig für maximal vier Jahre befristet beschäftigt werden dürfen. Bisher waren es sechs.

Das Bündnis aus Gewerkschaften, Betriebsräten und Studierendenvertretern begrüßt zwar die geplanten Mindestvertragslaufzeiten, kritisiert aber die geplante Verkürzung der Befristungsdauer nach der Promotion. Dies schade den Wissenschaftlern, „die in der Rush Hour des Lebens in höchstem Konkurrenzdruck von Befristung zu Befristung eilen“.

Stattdessen müsse es eine unbefristete Beschäftigung nach der Promotion oder eine verbindliche Zusage zur Entfristung bei Erfüllung festgelegter Kriterien geben. Gefordert wird außerdem eine vollständige Öffnung dieses Beschäftigungssektors für Tarifverträge. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz setzt Tarifvereinbarungen enge Grenzen. (dpa)

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