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Das Logo der Bayer AG zu sehen an einem Dach der Bayer AG in Monheim.

© IMAGO/Panama Pictures/IMAGO/Christoph Hardt / Bearbeitung Tagesspiegel

Wettbewerb bei Zeckenmitteln verzerrt?: Kartellklage gegen Bayer in den USA

Der Pharmakonzern soll mit Händlern gemeinsame Sache gemacht haben, um einem Rivalen zu schaden. Doch dieser wehrt sich nun.

Der Pharmakonzern Bayer hat in den USA eine Kartellklage wegen des Vorwurfs der Wettbewerbsverzerrung bei konkurrierenden Zecken- und Flohmitteln für Tiere am Hals. Ein Bezirksgericht in Kalifornien ließ am Mittwoch eine entsprechende Klage des Tierarzneimittelherstellers Tevra zu.

Ein Geschworenengericht muss nun prüfen, ob die inzwischen an Elanco Animal Health verkaufte Tiergesundheitssparte von Bayer mit Einzel- und Großhändlern gemeinsame Sache gemacht hat, um den Verkauf der günstigeren Generika von Tevra zu erschweren. Bayer bestreitet jegliches Fehlverhalten.

Elanco, das nicht zu den Beklagten gehört, äußerte sich zunächst nicht zu dem Urteil. Tevra reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage von Reuters, ein Anwalt von Bayer gab ebenfalls keine Stellungnahme ab. Eine Anhörung in dem Fall ist für Juli angesetzt. (Reuters)

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