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Wirtschaft: Rolf Breuer soll persönlich für die Kirch-Pleite haften Deutsche-Bank-Aufsichtsratschef auf Schadenersatz verklagt

(cbu/HB/Tsp). Nach seinem Erfolg im Rechtsstreit mit der Deutschen Bank will der gescheiterte Medienunternehmer Leo Kirch mit einem Revisionsantrag jetzt auch Schadenersatz vom früheren Bank Chef Rolf Breuer einklagen.

(cbu/HB/Tsp). Nach seinem Erfolg im Rechtsstreit mit der Deutschen Bank will der gescheiterte Medienunternehmer Leo Kirch mit einem Revisionsantrag jetzt auch Schadenersatz vom früheren Bank Chef Rolf Breuer einklagen. Nach Angaben aus Kirch-Kreisen wurde der Antrag bereits kurz nach Weihnachten beim Bundesgerichtshof eingereicht. Zur Begründung heißt es, eine Schuld Breuers sei eindeutig erwiesen. Die Deutsche Bank wollte zu dem Revisionsantrag nicht Stellung nehmen.

Der Medienunternehmer und Filmhändler Kirch verlangt Schadenersatz, weil er dem früheren Deutsche-Bank-Chef vorwirft, an seiner Insolvenz Schuld zu sein. Breuer hatte in einem Interview vor zwei Jahren offen Zweifel an der Kreditwürdigkeit Leo Kirchs geäußert. Wenig später musste Kirch Insolvenz anmelden. Kirch argumentiert, dass Breuer die prekäre Lage des Medienunternehmens durch seine Äußerung erst herbeigeführt habe. Nach dem Interview sei beispielsweise der Wert der Kirch-Beteiligung am Springer-Konzern oder des Unternehmens ProSieben Sat1 dramatisch gefallen. Potenzielle Käufer hätten vorher deutlich mehr für die Anteile geboten, als danach, weil sie nun auf einen Notverkauf gehofft hätten.

Die Kirch-Seite will nicht nur die Deutsche Bank, sondern auch Breuer persönlich belangen. Nach der geltenden Rechtslage müsse bei einem Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht nicht nur die Deutsche Bank als Organ haften, sondern auch Breuer selbst. Branchenkenner rechnen damit, dass Kirch zudem in den USA weitere juristische Schritte gegen den heutigen Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Bank einleiten wird, weil sich der Streit um Aussagen Breuers von Anfang 2002 in den USA dreht.

Das Oberlandesgericht (OLG) München sprach Kirch Mitte Dezember in zweiter Instanz grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz von der Deutschen Bank zu. In diesem Fall ist eine Revision ausgeschlossen. Ein Anspruch gegen Breuer wurde allerdings abgewiesen. Hier wurde die Revision zugelassen.

Aus dem Kirch-Lager wurde bereits vor Weihnachten eine Schadenersatzforderung in Höhe von sechs Milliarden Euro gegen die Deutsche Bank angekündigt. Allerdings muss Kirch dazu einen entsprechenden Schaden nachweisen. Beide Seiten stellen sich auf einen komplizierten Rechtsstreit ein. Bei einem Erfolg Kirchs würden auch die Gläubiger des Medienimperiums profitieren.

Unabhängig vom Rechtsstreit zwischen Kirch und der Deutschen Bank will der Kirch-Insolvenzverwalter Michael Jaffé laut „Stern“ von mehreren früheren Mitgliedern der Regierung Helmut Kohl (CDU) Auskunft über ihre Beratertätigkeit für Kirch verlangen. Dazu und zu der Frage, wie das Honorar gezahlt worden sei, werde den betroffenen Politikern in diesen Tagen ein dreiseitiger Fragenkatalog zugesandt.

Mehrere Politiker der Regierung Kohl hatten sich nach dem Wahlsieg der SPD im Herbst 1998 bei Kirch verpflichtet. Darunter seien neben Kohl die ehemaligen Ex-Postminister Christian Schwarz-Schilling (CDU) und Wolfgang Bötsch (CSU) sowie der einstige Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) und Ex-Finanzminister Theo Waigel (CSU). Die Politiker hatten jährliche Honorare von bis zu 600 000 Mark erhalten.

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