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Wer eine Immobilie verkauft, muss Steuern zahlen. Doch es gibt Ausnahmen.

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Tagesspiegel Plus

Erbschaft ohne Testament: Dieses Urteil ist für Immobilienerben viel Geld wert

Wer eine Immobilie aus einer Erbengemeinschaft verkauft, musste bisher darauf Einkommensteuer zahlen. Dank einer neuen Entscheidung der obersten Finanzrichter ändert sich das nun.

Von Katharina Schneider

Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) dürfte viele Immobilienerben freuen: Wer eine Immobilie aus dem Nachlass einer Erbengemeinschaft verkauft, muss auf den Gewinn keine Einkommensteuer zahlen (Az.: 26.09.2023 – IX R 13/22). Das geht aus einem Urteil hervor, das das oberste deutsche Finanzgericht am vergangenen Mittwoch veröffentlicht hat. Es ändert damit seine bisherige Rechtsprechung und tritt der Auffassung der Finanzverwaltung entgegen.

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