zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Gasag sieht sich gefährdet

Landgericht erklärt Preiserhöhung für unwirksam / Unternehmen kündigt Berufung an

Berlin - Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin sieht sich der Berliner Gasversorger Gasag vor ernsten Schwierigkeiten. „Sollte die Entscheidung des Gerichts Bestand haben, wäre die Gasag in ihrer Existenz bedroht“, sagte Unternehmenssprecher Klaus Haschker dem Tagesspiegel. Die Gasag werde deshalb Berufung einlegen.

Das Landgericht hatte die Preiserhöhungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gasag für intransparent und damit unwirksam erklärt. Damit hat die von der Verbraucherzentrale unterstützte Sammelklage gegen die Gasag Erfolg. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Zum 1. Oktober 2005 hatte das Unternehmen seine Preise um rund zehn Prozent erhöht. Die Gasag begründete dies damit, dass sich Gas auf den internationalen Energiemärkten verteuert habe. Daraufhin organisierte die Verbraucherzentrale Berlin eine Sammelklage, der sich 43 Kunden anschlossen. Bereits am ersten Verhandlungstag fällte das Landgericht nun ein Urteil – und gab den Klägern Recht.

Allerdings hat das Gericht die Preiserhöhung als solche gar nicht überprüft. Stattdessen ging es im Kern um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Gasag. Diese hält die Kammer wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam (Aktenzeichen 34 O 611/05). Die Kläger müssen deshalb nur den alten Gaspreis vor dem 1. Oktober 2005 bezahlen. Genauso hatte vor wenigen Wochen das Landgericht Bremen in einem ähnlichen Fall entschieden.

Die Verbraucherzentrale Berlin begrüßte das Urteil. „Die Preiserhöhungsklausel ließ der Gasag viel zu viel Spielraum“, sagte Geschäftsführerin Gabriele Francke dem Tagesspiegel. „Für die Kunden ist nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien die Preise erhöht werden.“ Francke hofft nun, dass das Urteil nicht nur für die Kläger, sondern auch für diejenigen Gasag-Kunden Anwendung findet, die Widerspruch gegen die Preiserhöhung eingelegt haben. Nach Angaben der Gasag gingen insgesamt mehr als 40 000 Beschwerdebriefe ein. „Wenn die Gasag nicht tausende Verfahren am Hals haben will, muss sie das Urteil auch für diese Kunden akzeptieren“, sagte Francke.

Rein rechtlich gesehen besteht darauf zwar kein Anspruch. „Zivilrechtliche Urteile sind nur für die beteiligten Parteien bindend“, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Gasag selbst räumte aber ein, dass sie im Falle einer endgültigen Niederlage das Urteil auf alle Kunden anwenden würde. „Falls die Berufung scheitert, würde das Urteil für alle Kunden gelten“, sagte Unternehmenssprecher Klaus Haschker dieser Zeitung. Er halte es außerdem für möglich, dass die Gasag ihre AGB dann ändere. „Darüber kann man nachdenken“, sagte er.

Das Urteil betrifft nur so genannte Sonderkunden. Das sind 340 000 Verbraucher mit den Tarifen Vario, Aktiv oder Fix – in der Regel also solche, die Gas nicht nur zum Kochen, sondern auch zum Heizen oder zur Warmwasseraufbereitung nutzen. Die anderen 300 000 Gasag-Kunden mit dem so genannten gesetzlichen Tarif sind nicht betroffen. Die erneute Preiserhöhung im Januar 2006 war nicht Gegenstand der Verhandlung.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false