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Flugzeuge der insolventen Fluglinie Niki stehen auf dem Flughafen Schwechat bei Wien.

© Georg Hochmuth/APA/dpa

Landgericht Berlin: Deutschland nicht zuständig für Niki-Insolvenzverfahren

Die Übernahme des österreichischen Ferienfliegers Niki durch die britisch-spanische Holding IAG könnte noch platzen. Zuständig für das Insolvenzverfahren ist Österreich.

Das Landgericht Berlin hat einer Beschwerde gegen das Insolvenzverfahren über die österreichische Air-Berlin-Tochter Niki stattgegeben. Zuständig für das Verfahren sei nicht Deutschland, sondern Österreich, erklärte das Gericht am Montag. Es kippte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg, das im Dezember das vorläufige Insolvenzverfahren in Berlin eröffnet hatte, weil Nikis Hauptgeschäft und Führung am Sitz des Mutterkonzerns angesiedelt sei.

Das Flugrechte-Portal FairPlane aus Österreich hatte gegen den Insolvenzort Berlin Beschwerde beim Amtsgericht eingelegt, das den Fall dem Landgericht vorlegte. Das Konkursverfahren müsse am Sitz von Niki in Wien abgewickelt werden, argumentierte FairPlane.

Der Fluggast-Dienstleister versprach sich davon bessere Chancen, Kundenforderungen von mehr als 1,2 Millionen Euro durchsetzen zu können. (Reuters)

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