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ARCHIV - 11.03.2020, Sachsen, Dresden: Eine Teilnehmerin hält im Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden während eines Kosmetikseminars von DKMS Life eine Cremedose in den Händen. Vor gefährlichen Kosmetikprodukten haben nationale Behörden in der EU und anderen europäischen Staaten im vergangenen Jahr mehr als Tausend Mal gewarnt. (zu dpa: «Tausende Warnungen vor gefährlichen Produkten - viele davon Kosmetika») Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Sebastian Kahnert

Sie schaden der Haut oder der Fruchtbarkeit: Die Warnungen vor gefährlichen Kosmetika haben sich verdreifacht

Gesundheitsschädliche Chemikalien sollten nicht in der Gesichtscreme landen. In der EU kommen trotzdem Pflegeprodukte auf den Markt, die sogar der Fruchtbarkeit schaden können.

Vor gefährlichen Kosmetikprodukten haben nationale Behörden in der EU und anderen europäischen Staaten im vergangenen Jahr mehr als Tausend Mal gewarnt.

Gemessen an der Gesamtzahl der Warnungen über das europäische System „Safety Gate“ habe sich der Anteil von bedenklichen Kosmetika im Vergleich zum Jahr 2022 mehr als verdreifacht, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Während 2022 noch 10 Prozent der gemeldeten gefährlichen Produkte aus dem Bereich der Kosmetik stammten, seien es 2023 mehr als 30 Prozent.

Besonders der Stoff BMHCA habe damit zu tun, so die Kommission. Der synthetische Duftstoff darf seit März 2022 nicht mehr in Kosmetikprodukten vorkommen. BMHCA kann der Kommission zufolge Hautreizungen auslösen und die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Den Angaben nach war der Duftstoff in vielen der gemeldeten Produkte enthalten.

3412 Warnungen meldeten die Behörden der 30 teilnehmenden europäischen Staaten vergangenes Jahr. Seit dem Start des Warnsystems 2003 ist das die mit Abstand höchste Anzahl von jährlichen Meldungen. 2022 verzeichnete das System beispielsweise 2117 Meldungen.

461 Warnungen im Jahr 2023 kamen aus Deutschland, davon betrafen weniger als fünf Prozent Kosmetika. Die meisten deutschen Meldungen wurden wegen Kraftfahrzeugen eingereicht.

Die teilnehmenden Staaten und die EU-Kommission können sich über das Warnsystem austauschen und schnell überprüfen, ob gefährliche Produkte auch auf ihrem Markt erhältlich sind. Gegebenenfalls können dann Maßnahmen wie Rückrufe eingeleitet werden. Die Warnungen sind für Bürgerinnen und Bürger auf der Website von „Safety Gate“ einsehbar. (dpa)

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