zum Hauptinhalt
Zweimal gewann Semenya die Goldmedaille bei Olympia.

© IMAGO/Bildbyran

Wichtiges Urteil für Caster Semenya: Der Kampf gegen die Diskriminierung

Über Jahre musste die südafrikanische Leichtathletin für ihre Rechte kämpfen. Nun steht fest: Die Regularien des Weltverbandes sind diskriminierend. Ändert sich jetzt etwas?

Es ist ein wichtiges Urteil für intergeschlechtliche Personen im Sport: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die südafrikanische Leichtathletin Caster Semenya vom Weltverband (IAAF) diskriminiert worden sei.

Immer wieder war sie von internationalen Wettbewerben der Frauen ausgeschlossen worden, weil ihr Testosteronwert die Obergrenze überschritt. Ihr wurden unfaire Vorteile vorgeworfen und ihre sportlichen Erfolge wurden infrage gestellt. Die Forderung: Semenya soll Hormone nehmen, um den Spiegel künstlich zu senken - ohne, dass die gesundheitlichen Folgen absehbar wären.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Gegen den Ausschluss hatte Semenya bereits vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas sowie dem Schweizer Bundesgericht geklagt, allerdings erfolglos. Daraufhin war sie vor den Europäischen Gerichtshof gezogen, der ihr nun recht gab. In einem knappen Urteil mit vier zu drei Stimmen entschied er, dass der Umgang mit Semenya gegen das Diskriminierungsverbot in Artikel 13 der Grundrechtecharta verstoße. Außerdem werde das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt.

„Der Gerichtshof stellte insbesondere fest, dass die Klägerin in der Schweiz nicht über ausreichende institutionelle Garantien verfügt, um ihr eine wirksame Prüfung ihrer Beschwerden zu ermöglichen“, heißt es in dem Urteil des Straßburger Gerichtes.

Weltverband hält an Regularien fest

Für die zweimalige 800-Meter-Olympiasiegerin dürfte das Urteil eine große Bedeutung haben. Es ändert faktisch allerdings nichts an den Regularien des Weltverbandes. Dieser hatte erst im März die Vorgaben für trans und intergeschlechtliche Athletinnen verschärft.

Sie müssen ihren Testosteronspiegel im Blut seither von fünf auf unter 2,5 Nanomol pro Liter senken und zwei Jahre lang unter diesem Wert bleiben, um bei den Wettbewerben der Frauen antreten zu dürfen.

An diesen Vorgaben wolle er auch weiterhin festhalten, gab der Verband am Dienstag bekannt und bezeichnete die Regularien als „ein notwendiges, angemessenes und verhältnismäßiges Mittel zum Schutz des fairen Wettbewerbs in der Frauenkategorie“.

Die Frage, die sich angesichts dieser Begründung aufdrängt, ist allerdings, wie trans und intergeschlechtliche Frauen im Leistungssport geschützt werden sollen. Auch in anderen Sportarten wie Schwimmen werden sie zunehmend aus dem Profisport ausgeschlossen und erleben Diskriminierung.

Die IAAF-Regularien verstoßen überdies nicht nur gegen grundlegende Rechte, sondern widersprechen auch den Ergebnissen einiger wissenschaftlicher Studien. Beispielsweise schreiben die Autor*innen Stéphane Bermon und Pierre Yves Garnier in der Korrektur einer Studie von 2017, dass sich der Zusammenhang von Testosteronwert und sportlicher Leistung nicht belegen ließe.

Hinter den Vorgaben des Weltverbanden steht nicht zuletzt das Denken, dass leistungsstarke Athletinnen keine Frauen sein könnten. Ihnen wird unterstellt, auf unerlaubte Mittel wie Doping zurückgegriffen zu haben oder ihr Frausein wird angezweifelt.

Männliche Athleten haben zwar auch unterschiedliche Testosteronwerte, müssen diese allerdings nicht prüfen lassen. Bis sich daran in der Leichtathletik etwas ändert, ist es auch nach dem Semenya-Urteil wahrscheinlich noch ein langer Weg.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false