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Potsdam-Mittelmark: Waldsiedlung in Gefahr

Zur Sicherung der Kiefern wird in Wilhelmshorst mehr Baumschutz gefordert

Zur Sicherung der Kiefern wird in Wilhelmshorst mehr Baumschutz gefordert Michendorf · Wilhelmshorst - Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen mit einem Stammdurchmesser über 60 Zentimeter – sonst kann alles weg, was im Wege steht. So sagt es die neue Baumschutzverordnung des Landes. „Und was ist zum Beispiel mit den Kiefern?“, fragt sich Gerd Sommerlatte (UWG). Der Wilhelmshorster Ortsbürgermeister fürchtet um den Charakter seiner von Kiefern geprägten Waldgemeinde, wenn nicht bald etwas geschieht. „Wir brauchen eine kommunale Baumschutzverordnung wie in Schwielowsee oder Nuthetal“, fordert er deshalb. Der Kreis hatte im September darauf verzichtet, die Landesverordnung durch eine eigene Satzung auszuhebeln. Den Kommunen bleibt dieser Weg offen. Auch Seddiner See, Teltow und Kleinmachnow haben Motorsägenfans durch eigene Satzungen einen Riegel vorgeschoben und engere Vorgaben für Fällungen gemacht als das Birthler-Ministerium. Gerd Sommerlatte hofft, dass man in Michendorf diesen Beispielen folgt. Und damit sollte man nicht lange warten, wie er meint. „Die Verwaltung muss sofort einen Satzungsentwurf vorlegen“, so der Ortsbürgermeister. Er verweist auf Grundstücke an der Potsdamer Straße, an denen er bereits bereits Fällmarkierungen bemerkt habe. „Hier wird demnächst tabula rasa gemacht.“ Und auch in Michendorf-West könnte sich das Ortsbild durch die gelockerte Landesverordnung bald kräftig ändern. Dementgegen hatte man bei Fällanträgen früher in Wilhelmshorst sogar Häuser auf Bauplänen etwas verschoben, wenn damit ein Baum gerettet werden konnte. „Die Bäume sind doch der Grund, warum die Leite herkommen“, so der UWG-Mann. Wie ernst die Lage wirklich ist, macht Sommerlatte an einem Beispiel vom Ende des vergangenen Jahres deutlich: Im Bereich Grüner Weg/ An den Bergen hatte ein Eigentümer 40 Kiefern gefällt, um sein Bauland einzuebnen. Damals galt die alte Baumschutzverordnung des Landes noch, das Treiben war illegal. Ganz so grün ist der Weg seitdem nicht mehr: Die Baumstämme liegen zersägt auf dem Nachbargrundstück. „Es gab einen Bauantrag der aber abgelehnt wurde, weil es keine vernünftige Zuwegung gab“, erinnert sich der Ortsbürgermeister. Ähnliches sei An der Trift in Langerwisch am ehemaligen Hundeplatz passiert, wie er weiß. „Wenn solche Sünden am Ortsbild jetzt auch noch legal werden, dann können wir einpacken.“ Fraglich scheint freilich, wie eine eigene Satzung auch durchgesetzt werden kann. Kreis und Gemeindeverwaltung zumindest tun sich mit der Durchsetzung des alten Landesrechts schwer, wie Sommerlatte erfahren musste. Seit einem dreiviertel Jahr macht er Druck, dass der Ordnungswidrigkeit am Grünen Weg auch eine Strafe folgt – vergeblich. In der jüngsten E-Mail aus dem Belziger Ordnungsamt erklärte der zuständige Mitarbeiter immer noch, er wisse nicht, wer für das Grundstück zuständig sei. Auch das Michendorfer Ordnungsamt sieht Sommerlatte mit dem überschaubaren Fall „völlig überfordert“. Oder wird bereits neues Recht für alte Vergehen angewandt? HKX/LÄ

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