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Landeshauptstadt: Gutachter: Richtig gefährliche Waffe Angeklagter behauptet, Gewehr samt Munition gefunden zu haben

Von Gabriele Hohenstein „Ich habe mit dem Gewehr bloß in der Luft herumgeballert. Außerdem hatte ich da rund vier Promille intus“, erzählt Reinhard T.

Von Gabriele Hohenstein „Ich habe mit dem Gewehr bloß in der Luft herumgeballert. Außerdem hatte ich da rund vier Promille intus“, erzählt Reinhard T. (48). Der Erwerbsunfähigkeits-Rentner behauptet, den „Schießprügel“ im Sommer 2000 samt jeder Menge Munition unweit seines Grundstücks gefunden zu haben. „Es war eine Riesendummheit, dass ich das Zeug behalten habe“, schätzt er ein. „Schließlich war ich zehn Jahre lang ehrenamtlicher Polizeihelfer und kenne die Gesetze.“ Gestern musste sich der Mann wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor Gericht verantworten. Neben dem damals vorwiegend von den russischen Streitkräften genutzten Mehrladegewehr habe er noch 160 dazugehörige Patronen illegal in seiner Wohnung gelagert, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. „Besagtes Gewehr ist eine Schusswaffe, die voll und ganz dem Waffengesetz unterliegt“, betont Herbert Wittke, Sachverständiger beim Polizeipräsidium Potsdam. Einst zum Salutgewehr abgeändert, wurde sie durch das Austauschen eines Laufs irgendwann wieder scharf gemacht. Die Munition – durchaus geeignet, Menschen zu töten – sei in bemerkenswert gutem Zustand gewesen, also nicht längere Zeit ungünstigen Witterungsverhältnissen ausgesetzt worden, so der Experte. „Ein Projektil, was ich in die Luft schieße, kommt unweigerlich wieder herunter. Wenn dann jemand davon getroffen wird, kann das ebenfalls tödlich ausgehen“, macht Wittke die Gefährlichkeit der Luftschüsse des Angeklagten deutlich. Der kann sein Handeln heute selbst nicht mehr verstehen. „Damals habe ich noch sehr viel Alkohol getrunken“, gibt Reinhard T. zu. Inzwischen sei er unheilbar erkrankt und müsse starke Medikamente nehmen. „Seit eineinhalb Jahren bin ich trocken“, versichert der ehemals Obdachlose, der sich seiner Gerichtsverhandlung durch häufig wechselnde Aufenthaltsorte lange entzog. „Inzwischen habe ich auch eine eigene Wohnung“, freut sich der Geschiedene, sein Leben – so gut es ihm wegen seiner Erkrankung möglich ist – in den Griff bekommen zu haben. Das Urteil von 50 Tagessätzen zu je acht Euro trifft den Rentner, der mit der außergerichtlichen Einziehung der Waffe samt Munition einverstanden ist, hart. Dennoch nimmt er es an.

Gabriele Hohenstein

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