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Brandenburg: Verteidiger lehnt Gefängnis für Mandanten ab

Staatsanwaltschaft hatte im Potzlow-Mordprozess eine Jugendstrafe von fast zehn Jahren beantragt

Staatsanwaltschaft hatte im Potzlow-Mordprozess eine Jugendstrafe von fast zehn Jahren beantragt Neuruppin (dpa/PNN). Im Prozess um den Mord an dem Schüler Marinus Schöberl hat der Verteidiger eines Angeklagten die von der Staatsanwaltschaft geforderte Jugendstrafe abgelehnt. Der Anwalt Ulrich Drewes forderte gestern am Landgericht Neuruppin, für seinen Mandanten den Haftbefehl aufzuheben. Das Gericht solle ihm stattdessen Erziehungs- oder Zuchtmaßnahmen auferlegen; dazu zählen unter anderem Jugendarrest und gemeinnützige Arbeit. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von fast zehn Jahren Gefängnis beantragt. „Dieser Strafantrag ist absurd“, sagte der Anwalt. Er warf der Anklagebehörde vor, die Angeklagten vorverurteilt und damit ein Menschenrecht verletzt zu haben. „In diesem Land gibt es noch die Unschuldsvermutung bis zum Urteil“, sagte Drewes. Sein 18 Jahre alter Mandant habe sich an den Misshandlungen des Schülers im Juli 2002 in Potzlow (Uckermark) beteiligt und sei der zweifachen gefährlichen Körperverletzung schuldig. „Es war sicher mehr als eine Kabbelei, aber nicht wesentlich mehr.“ Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft haben der 18-Jährige und das ebenfalls angeklagte Brüderpaar den Schüler stundenlang geschlagen, beschimpft und ihm Alkohol eingeflößt. Anlass sei allein das Aussehen des Jungen gewesen: Er trug Hip-Hop-Hosen und gefärbte Haare. Marinus musste laut Staatsanwaltschaft in einem ehemaligen Stall in einen Futtertrog beißen, als der angeklagte jüngere Bruder mit seinen Springerstiefeln auf den Schädel des Opfers sprang. Vorbild für diese Tat sei der so genannte Bordsteinkick aus dem Film „American History X“ gewesen. Der tödliche Fußtritt sei zwar brutal, aber nicht grausam, sagte der Anwalt. Sein Mandant habe sich daran nicht beteiligt. Der älteste, erwachsene Angeklagte soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft lebenslang in Haft, sein 18 Jahre alter Bruder zehn Jahre. Die Verteidiger der Brüder plädieren am 2. Oktober, das Urteil soll am 9. Oktober gesprochen werden.

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