zum Hauptinhalt
Joachim Herrmann (CSU), bayerischer Innenminister, wartet im Bundesverfassungsgericht auf den Beginn der Verhandlung über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition.

© dpa/Uli Deck

Vor Verfahren in Karlsruhe: CSU-Politiker attackieren Wahlrechtsreform der Ampel

Die Wahlrechtsreform der Ampel wird ab Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Die Kläger aus der Union haben zuvor ihre scharfe Kritik erneuert.

Die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition steht auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts und ist am Dienstag in Karlsruhe von den Klägern scharf attackiert worden. Das Gesetz mit seinen erheblichen Änderungen sei nicht im Konsens beschlossen worden, monierte der CSU-Landtagsabgeordnete und bayerische Innenminister Joachim Herrmann. Alleine der Eindruck, dass einzelne Parteien das Wahlrecht zu ihren Gunsten gestalten könnten, schade dem Verständnis von Demokratie massiv.

Herrmann wandte sich vor allem dagegen, dass nur noch das Zweitstimmenergebnis über die Zahl der Sitze einer Partei im Parlament entscheiden soll. Das könne künftig zu verwaisten Wahlkreisen führen: Ein direkt gewählter Wahlkreiskandidat dürfe nämlich dann nicht in den Bundestag einziehen, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis nicht gedeckt wäre.

„Es wird dem Wähler suggeriert, er könne mit der Erststimme einen Kandidaten wählen“, ergänzte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Das sei aber nicht der Fall, „weil das Mandat zugeteilt wird über die Zweitstimme“.

CDU-Chef Friedrich Merz sprach von einem problematischen Systemwechsel hin zu einem reinen Verhältniswahlrecht. „Die Wahlen in den Wahlkreisen werden herabgestuft zu reiner Zählfunktion des Verhältniswahlrechts.“

Nach der neuen Regelung soll allein das Zweitstimmenergebnis entscheiden – auch dann, wenn eine Partei mehr Direktmandate geholt hat. Wahlkreisgewinner mit dem schlechtesten Erststimmenergebnis gehen dann leer aus. Überhangmandate – und damit auch die daraus folgenden Ausgleichsmandate – werden abgeschafft.

Außerdem wird die sogenannte Grundmandatsklausel gestrichen: Sie sah bisher vor, dass Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, dennoch entsprechend ihres Zweistimmenergebnisses in den Bundestag einziehen können, wenn sie mindestens drei Direktmandate erringen. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false