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Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

© Imago/Political-Moments

Exklusiv

Vertrauliches Treffen im Bundeskanzleramt: Sprach Olaf Scholz mit Journalisten über ein AfD-Verbot?

Kurz nach der „Correctiv“-Enthüllung über ein Treffen von AfD-Politikern mit Rechtsextremen lud der Kanzler erstmals in seiner Amtszeit Medien zum diskreten Austausch. Ob der Umgang mit der AfD dort ein Thema war, ist bisher unklar.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat kurz nach Berichten der Rechercheplattform „Correctiv“ über ein Treffen von AfD-Politikern und Rechtsextremisten im Januar zu einem vertraulichen Austausch mit Journalistinnen und Journalisten in das Kanzleramt eingeladen. Das Kanzleramt bestätigte auf Tagesspiegel-Anfrage, das Treffen habe am 18. Januar stattgefunden.

Es war das erste und bisher einzige Treffen dieser Art in der Amtszeit von Scholz, der wenige Tage vor der Medienrunde an einer Demonstration gegen Rechtsextremismus in Potsdam teilgenommen und am Tag vor dem Treffen auf „X“ gepostet hatte: „Ich bin dankbar, dass Zehntausende in diesen Tagen überall in Deutschland auf die Straße gehen – gegen Rassismus, Hetze und für unsere freiheitliche Demokratie.“

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Dass angesichts der damals laufenden Diskussionen im Kanzleramt auch über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren gesprochen wurde, liegt zwar nahe, wird in der amtlichen Antwort aber bisher offen gelassen. Da Inhalte „weder dokumentiert noch anderweitig erfasst“ würden, lägen keine Informationen dazu vor, heißt es. Medienvertreter mussten sich zudem zu Vertraulichkeit verpflichten, um teilnehmen zu dürfen. Entsprechend sind keine Aussagen von Teilnehmern bekannt, die die Vorgänge bestätigen.

Es erfolgt eine pluralistische Auswahl der Teilnehmer nach sachlichen Kriterien.

Ein Regierungssprecher über die Medien, die Olaf Scholz im Januar zu sich eingeladen hatte.

Dennoch ist es das erste Mal, dass das Bundeskanzleramt überhaupt Informationen zu seinen vertraulichen Informationsveranstaltungen mit Medien erteilt. In der Amtszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die solche Treffen regelmäßig organisierte, wurden nicht einmal die Termine öffentlich bekannt. Damals vertrat die Regierung noch den Standpunkt, zur wirksamen Willensbildung der Bundesregierung müsse es einen vor jeglicher Transparenz „geschützten Bereich der Kommunikation zwischen Regierungsmitgliedern und Journalisten geben“.

Urteile des Bundesverwaltungsgerichts fordern Transparenz

Nach drei Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Bundesnachrichtendienst (BND), die der Tagesspiegel auf Grundlage des presserechtlichen Auskunftsanspruchs erstritt, hat sich diese Position als schwer haltbar erwiesen (Az.: 6 A 7.18; 6 A 10.20; 10 A 2.23).

Bei amtlich organisierten Veranstaltungen könnten sich Behörden auch nicht auf den Rechercheschutz von Journalisten berufen, denn dieser bestehe „allein im Hinblick auf die privaten Quellen der Presse“ und nicht für Behörden, die „Öffentlichkeits- und Informationsarbeit“ betrieben. Im Ergebnis musste der BND Termine, Teilnehmer und Themen offen legen.

Zuletzt stärkte das Bundesverwaltungsgericht den Auskunftsanspruch auch bei Einzelhintergrundgesprächen, die auf Anfragen von Journalisten zustande kommen: Behörden dürften Transparenz darüber nur verweigern, wenn die Gefahr besteht, dass dadurch eine „konkret-inhaltliche Recherchetätigkeit“ aufgedeckt würde. Somit durfte der BND nicht länger geheim halten, welchen Medien er die meisten solcher Gespräche gewährt.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erstreckt sich die Transparenzpflicht auch auf individuelle Kenntnisse von Behördenvertretern – also auch auf die Kenntnisse von Scholz und denjenigen Kanzler-Mitarbeitern, die am 18. Januar dabei waren. Ob eine entsprechende Abfrage stattgefunden hat, lässt das Kanzleramt in seiner Antwort offen. Man könne nur Angaben machen, soweit Informationen „rekonstruierbar“ seien, hieß es.

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