zum Hauptinhalt
Bekommen Radfahrer in den Städten bald mehr Platz?

© imago images/Shotshop/K-H Spremberg via www.imago-images.de

Tempo 30, mehr Busspuren und Radwege: Länder fordern schnelle Änderung des Verkehrsrechts

Der Bundesrat hat ein Gesetz zur Verkehrsberuhigung blockiert. Doch nun wollen auch die Landesverkehrsminister mehr Tempo 30 ermöglichen. Kaum Fortschritt gibt es bislang beim Deutschlandticket.

Über 1000 Städte fordern in einer Initiative mehr Verkehrsberuhigung – im November war eine entsprechende Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) allerdings im Bundesrat an den Ländern mit Unionsregierung und Hamburg gescheitert.

In den Kommunen sorgte das für viel Frust. Diese Woche forderte Städtetagspräsident Markus Lewe im Tagesspiegel erneut, „dass die Städte selbst entscheiden können, wo Tempo 30 als Grundsatz gilt“. Die Stadtverwaltungen wollen auch Radwege und Busspuren einfacher ausweisen können.

Nun reagieren die Länder. Es gebe eine tragfähige Formulierung für einen Kompromiss beim Straßenverkehrsgesetz (StVG), sagte Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann nach der Verkehrsministerkonferenz (VMK) in Münster. Der Grünenpolitiker forderte den Bund auf, nun rasch den Vermittlungsausschuss anzurufen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing hatte dafür eine Einigung der Länder untereinander verlangt.

Wie genau den Städten nun mehr Verkehrsberuhigung ermöglicht werden soll, blieb offen. Damit die Länder einfacher Tempo 30 ausweisen können, müssen das Straßenverkehrsgesetz und die darauf aufbauende Straßenverkehrsordnung geändert werden.

Wissings von den Ländern abgelehnter Gesetzentwurf sah vor, den Klima-, Umwelt und Gesundheitsschutz sowie die städtebauliche Entwicklung als neue überwölbende Ziele im StVG zu verankern – gleichberechtigt mit der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs.

Kein Durchbruch beim Deutschlandticket

Die Verkehrsminister erklärten in Münster zudem, dass sie das Deutschlandticket dauerhaft erhalten wollen. Zur Preisgestaltung gab es jedoch keine Lösung. Damit der Preis in diesem Jahr stabil bleibt, hatte der Bund im November verspochen, dass die Länder nicht verwendete Gelder aus dem Vorjahr verwenden dürfen.

Der Bund solle unverzüglich eine dazu erforderliche Änderung des Regionalisierungsgesetzes vornehmen, heißt es in dem Beschlusspapier der VMK. Das Bundesverkehrsministerium werde zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen, erklärte eine Sprecherin.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Über den Preis für das kommende Jahr soll in der zweiten Jahreshälfte eine Sonderverkehrsministerkonferenz entscheiden. Künftig sollen Fachleute den Preis anhand klarer Kriterien festlegen. Im Beschlusspapier ist von „Mechanismen zur transparenten Preisbildung“ die Rede. Darüber solle künftig keine Ministerrunde mehr entscheiden, sagte der VMK-Vorsitzende, Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne).

Es sei jedoch klar, dass man für 2025 keine zusätzlichen Mittel erhalten werde, erklärte Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU). Damit werde es normale Preissteigerungen geben müssen, „das ist doch selbstverständlich“.

Die Länder schlossen sich zudem einer Forderung von Volker Wissing an, einen Infrastrukturfonds neben dem regulären Haushalt einzurichten, damit marode Straßen und Schienen saniert werden können.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false