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Merkel Steinbrück

© dpa

Große Koalition: Steuerflucht: SPD warnt vor Blockade

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) will härter gegen Steuerflucht vorgehen und stößt auf den Widerstand der CDU. Eine Einigung ist vorerst nicht in Sicht.

In der großen Koalition zeichnet sich keine rasche Einigung über die von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) geplanten schärferen Maßnahmen gegen Steuerflucht ab. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach am Montag von Differenzen. "Wir versuchen, eine Einigung zu finden", sagte die CDU-Vorsitzende nach einer Sitzung der Parteispitze in Berlin. Das Bundeskabinett werde die schon einmal vertagten Gesetzespläne auch an diesem Mittwoch nicht behandeln. Die SPD warnte die Union vor einer weiteren Blockade. Die Union dürfte sich nicht „zum Schutzheiligen für Steuerhinterzieher“ machen, sagte Generalsekretär Hubertus Heil. Es sei nicht akzeptabel, dass der Koalitionspartner das fest verabredete Vorhaben wieder in Frage stelle. Mehrere europäische Steuerparadiese haben aufgrund des internationalen Drucks zuletzt eingelenkt. Zuvor hatten die 20 führenden Industrie- und Schwellenländer angekündigt, Steueroasen austrocknen zu wollen, und mit Sanktionen gedroht.

Die Gesetzespläne Steinbrücks wurden auf Druck der Union bereits abgemildert. Sie sehen bisher unter anderem vor, dass Privatpersonen und Unternehmen, die mit unkooperativen Staaten oder intransparenten Finanzzentren Geschäfte machen, den Fiskus umfassend informieren müssen. Wer sich weigert und Nachweispflichten nicht nachkommt, soll in Deutschland in bestimmten Fällen steuerlich stärker belastet werden und Vorteile verlieren. CDU/CSU lehnen die Pläne weiterhin als unverhältnismäßig ab. Merkel sagte: "Es gibt dort noch Meinungsverschiedenheiten." Unklar sei etwa, ob der Eingriff auch Unternehmer und Privatpersonen betreffe, wenn sie mit Steueroasen kooperierten. Auch Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) soll Einwände erheben.

Das Finanzministerium bezweifelt indes die Bereitschaft der Schweiz und Österreichs, ihr Bankgeheimnis zu lockern und Auskünfte über Steuerflüchtlinge zu erteilen. Zweifel an der tatsächlichen uneingeschränkten Umsetzung des OECD-Standards seien besonders deshalb angebracht, weil "die Auskunftserteilung von einem begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung abhängig gemacht wird und das Bankgeheimnis beibehalten werden soll". (jm/dpa)

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