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Vorsitzender der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi: Frank Werneke.

© dpa/Henning Kaiser

„Sich stärker auseinandersetzen“: Verdi-Chef will keine AfD-Vertreter in Gewerkschaft dulden

Die Hürden, ein Gewerkschaftsmitglied auszuschließen, sind hoch. Verdi-Chef Werneke fordert dennoch, AfD-Positionen nicht zu akzeptieren. Rechte dürften nicht mehr Einfluss erhalten.

Kein Platz für Rechte: Am Dienstag hatte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch deutlich gemacht, dass überzeugte Wähler der AfD bei dem evangelischen Wohlfahrtsverband nichts zu suchen hätten. Das sieht auch Verdi-Chef Frank Werneke für die Gewerkschaft so. Allerdings sind viele von den Kirchen getragene Institutionen Tendenzbetriebe, sie haben im Gegensatz zu Arbeitnehmervertretern größere Entscheidungsfreiheit, wen sie beschäftigen. Schuchs Äußerungen waren aber auch kritisiert worden.

Der Verdi-Chef will dennoch keine AfD-Vertreter bei der Gewerkschaft dulden. „Wer sich zu AfD-Positionen bekennt und die Programmatik vertritt, hat bei uns keinen Platz“, sagte Werneke am Mittwoch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Wir stehen für eine weltoffene und tolerante Gesellschaft. Die AfD tut das Gegenteil.“

Aus diesem Grund sei zum Beispiel auch ein Ausschlussverfahren gegen ein Mitglied eingeleitet worden, das in Hannover AfD-Stadtrat und zugleich Personalrat beim kommunalen Entsorgungsunternehmen sei. „Die Rechten werden mutiger, sie versuchen, Mehrheiten bei Betriebs- und bei Personalratswahlen zu gewinnen. Das muss verhindert werden“, sagte Werneke.

Wir wollen verhindern, dass sich die AfD in Betrieben etabliert.

Frank Werneke, Verdi-Vorsitzender

Er wies darauf hin, dass die rechtlichen Hürden für einen Ausschluss aus einer Gewerkschaft hoch seien, vergleichbar mit Parteiausschlussverfahren. Aber: „Wir wollen verhindern, dass sich die AfD in Betrieben etabliert. Da müssen alle Gewerkschaften noch stärker in die Auseinandersetzung gehen.“

Der Verdi-Chef warnte vor den Folgen, sollte die AfD bei den Kommunal- und Landratswahlen in Ostdeutschland Erfolg haben: „Mehrere Landkreise könnten an die AfD gehen. Das ist besorgniserregend, weil die AfD dann Arbeitgeber ist. Und wenn sie erstmal den Bürgermeister oder den Landrat stellt, dann bringt die Partei ihre Spezis im Management der kommunalen Unternehmen unter.“

Diakonie-Präsident Schuch hatte am Dienstag gesagt, AfD-Parteigänger, die sich menschenfeindlich äußern, sollten nicht bei Einrichtungen der evangelischen Wohlfahrt arbeiten: „Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen.“ Der Bochumer Arbeitsrechtler und Experte für das kirchliche Arbeitsrecht, Jacob Joussen, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) allerdings, allein aus einer Parteimitgliedschaft könnten keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen folgen.

„Weder darf der Arbeitgeber danach fragen, noch ist eine Parteimitgliedschaft ein Kündigungsgrund“, erklärte er. Es drohten auch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wenn der Beschäftigte für die Partei zu einer Wahl antritt oder für sie wirbt, so Joussen.

Eine Grenze werde aber möglicherweise überschritten, wenn ein Mitarbeiter, der eindeutig der Kirche zuzuordnen ist, etwa auf einer Veranstaltung öffentlich gegen Ausländer hetze, damit die Grundwerte seines Dienstgebers missachte und seine Loyalitätspflichten verletze. Dies sei im Einzelfall zu prüfen. (lem)

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