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Christian Olearius, früherer Chef der Warburg-Bank, mit seinen Anwälten (Archivbild vom 18. September 2023).

© Reuters/Wolfgang Rattay

Verfassungsgericht weist Beschwerde zurück: Medien dürfen im Cum-ex-Skandal aus Olearius-Tagebuch zitieren

Der in den Cum-ex-Skandal verwickelte frühere Chef der Warburg-Bank muss hinnehmen, dass die Presse aus seinen privaten Aufzeichnungen zitiert. Das Verfassungsgericht nennt seine Beschwerde „unzulässig“.

Medien dürfen wörtlich aus den Tagebüchern des früheren Managers der in den Cum-ex-Skandal verwickelten Hamburger Warburg-Bank, Christian Olearius, zitieren. Das Bundesverfassungsgericht wies am Montag eine Beschwerde von Olearius als unzulässig zurück. Der Ex-Bankier habe keine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte darlegen können (Az.: 1 BvR 2279/23).

Olearius hatte sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gewandt, das Zitate erlaubte. Das überragende Informationsinteresse der Öffentlichkeit angesichts der politischen Bedeutung des Falls erstrecke sich gerade auch auf die Wiedergabe der Tagebuchaufzeichnungen im Wortlaut, den Zitaten komme ein besonderer Dokumentationswert zu.

Die Tagebücher waren im März 2018 bei einer Durchsuchung der Privaträume von Olearius beschlagnahmt worden. Durch die Aufzeichnungen waren Treffen des damaligen Hamburger Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) 2016 und 2017 mit dem Banker bekannt geworden.

In der Steueraffäre um die Hamburger Warburg-Bank wird Scholz vorgeworfen, in seinem früheren Amt als Bürgermeister der Stadt Einfluss auf die örtliche Finanzbehörde genommen zu haben, um die Warburg-Bank vor einer Steuerrückforderung wegen krimineller Cum-ex-Aktiengeschäfte zu verschonen. Scholz bestreitet das und beruft sich ansonsten auf Erinnerungslücken.

Der BGH hatte seinerzeit ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg aufgehoben, das einer Klage des Bankers noch weitgehend stattgab. Er hatte seine Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung verletzt gesehen und die „Süddeutsche Zeitung“ verklagt.

Die Zeitung hatte im September 2020 auf ihrer Internetseite einen Bericht mit dem Titel „Notizen aus der feinen Gesellschaft“ veröffentlicht und aus den Tagebüchern zitiert. In dem Artikel ging es um die mögliche Einflussnahme der Hamburger Politik auf die Entscheidung der Finanzbehörde zugunsten der Bank.

Im vergangenen Herbst bekam Olearius vom Landgericht Köln eine Entschädigung von 10.000 Euro zugesprochen, weil das Land Nordrhein-Westfalen dafür verantwortlich sei, dass die Tagebücher in die Medien gelangen konnten.

Olearius selbst ist vor dem Bonner Landgericht wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung angeklagt. Bei den Aktiengeschäften soll ein Steuerschaden von knapp 280 Millionen Euro entstanden sein. Olearius bestreitet, sich strafbar verhalten zu haben.

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