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Corona-geplagte Unternehmen sollen offenbar bis Jahresende Kurzarbeitergeld anmelden können.

© Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Regierung grundsätzlich einig: Kurzarbeiterregel geht in die Verlängerung

Bislang sind die Kurzarbeiterregelungen bis Ende September befristet. Nun sollen sie bis Jahresende ausgeweitet werden.

Die Bundesregierung will die bestehende Kurzarbeiter-Regelung und die Wirtschaftshilfen für krisengeschüttelte Unternehmen bis Ende 2021 verlängern. „Kurzarbeit war und ist unsere stabile Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil der „Rheinischen Post“. „Wir haben mit der Kurzarbeit Millionen Arbeitsplätze in der Pandemie gesichert“, so der SPD-Politiker weiter. Zwar gehe die Arbeitslosigkeit „erfreulicherweise“ zurück. „Aber angesichts der Tatsache, dass es in einer Reihe Branchen noch konjunkturelle Störungen gibt“, halte er eine Verlängerung bis Jahresende für sinnvoll.

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Die grundsätzliche politische Entscheidung für die Verlängerung der vereinfachten Zugangsregelungen beim Kurzarbeitergeld und bei den Corona-Hilfen sei zwischen Union und SPD bereits gefallen, berichtete die „Rheinische Post“ unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach laufen derzeit noch intensive Gespräche über Detailfragen.

Bislang sind die Regelungen zu Kurzarbeit und Corona-Hilfen bis Ende September befristet. Betriebe, die bis 30. September Kurzarbeit einführen, können somit erleichterte Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen. Ein Unternehmen kann demnach Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind; normalerweise müssen es mindestens 30 Prozent sein. Auch Leiharbeitskräfte können Kurzarbeitergeld bekommen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte Überlegungen zu einer Verlängerung der Kurzarbeiterregelung „ausdrücklich“. Die Krise sei noch nicht vorbei, erklärte Vorstandsmitglied Anja Piel. Kurzarbeit rette Existenzen und schaffe Sicherheit für Beschäftigte und Unternehmen. Grundsätzlich müsse das Kurzarbeitergeld gesetzlich auf 87 Prozent aufgestockt werden. Für geringe Einkommen sei ein Mindestkurzarbeitergeld nötig.

Kritik von Ökonomen

Von verschiedenen Ökonomen jedoch gab es Kritik an den Plänen. „Zurzeit steigt die Nachfrage nach Arbeitskräften in vielen Bereichen an, die Nutzung von Kurzarbeit nimmt deutlich ab“, sagte Holger Schäfer vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) der „Rheinischen Post“. "Eine Verlängerung der Zugangserleichterung erscheint daher gegenwärtig nicht dringlich und könnte - wenn erforderlich - kurzfristig nachgesteuert werden.“

Auch Jens Boysen-Hogrefe vom Kieler Institut für Weltwirtschaft sagte: „Die Stabilisierungsfunktion einer erweiterten Kurzarbeiterregelung ist für die Gesamtwirtschaft nicht mehr von zentraler Bedeutung und sollte daher auslaufen, um Mitnahmeeffekte zu verhindern.“

Der frühere Chef der Wirtschaftsweisen, Lars Feld, sagte der Zeitung: „Eine Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum Kurzarbeitergeld und der Corona-Hilfen bis Jahresende wäre völlig verfrüht.“ Die Wirtschaft erhole sich „gerade merklich von den vorherigen Lockdowns“, der Aufschwung verfestige sich. (AFP/dpa)

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