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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts

© dpa/Uli Deck

Tagesspiegel Plus

Karlsruhe entscheidet zum Wahlrecht: Wenn die CSU der FDP in den Bundestag hilft

Das Verfassungsgericht wird bald sein Urteil zum Ampel-Wahlgesetz fällen. Die Fünfprozenthürde spielt dabei eine wichtige Rolle. Aber wird das Gericht sich selbst korrigieren?

Ein Kommentar von Albert Funk

Niemand weiß, wie der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts nach der zweitägigen Verhandlung zum Wahlgesetz der Ampel-Koalition entscheiden wird. Vielleicht wissen es auch die acht Richterinnen und Richter noch nicht so genau. Die Materie ist bekanntlich nicht ganz einfach. Und das Bundesverfassungsgericht hat auch schon erlebt, dass es mit einer Entscheidung zum Wahlrecht – das Zulassen unausgeglichener Überhangmandate – das nächste Verfahren in Karlsruhe quasi selbst schon auf den Weg gebracht hat.

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