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Friedrich Merz warnt vor einer Cannabis-Legalisierung.

© imago/Future Image/IMAGO/Frederic Kern

„Fatale Fehlentscheidung“: Unionspolitiker warnen vor Cannabis-Legalisierung

Die umstrittene Freigabe von Cannabis soll zum 1. April kommen. So hat es der Bundestag beschlossen. Zuerst hat noch der Bundesrat das Wort. Die Union denkt aber auch schon über andere Schritte nach.

Die Union will im Fall einer Regierungsübernahme 2025 die Legalisierung von Cannabis kippen, sollte der Bundesrat am Freitag grünes Licht für das Gesetz geben.

„Nach einer Regierungsübernahme würde die Union das Gesetz umgehend rückgängig machen“, sagte CDU-Chef Friedrich Merz den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag). Eine Verfassungsklage dagegen habe „vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg“.

Merz warnte die Bundesländer in den Funke-Zeitungen vor einer „fatalen Fehlentscheidung“ durch eine Legalisierung. Diese hätte massive Auswirkungen auf die Gesundheit insbesondere junger Menschen. Zudem müssten Tausende von abgeschlossenen Strafverfahren neu aufgerollt werden. „Ich hoffe, dass die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen und das Cannabis-Gesetz dort bleibt und dort nie wieder herauskommt“, machte der Unionsfraktionschef deutlich.

Unionspolitiker wiederholen Grundkritik am Gesetzentwurf

Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern, bekräftigt die Kritik am Gesetzentwurf der Ampel.
Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern, bekräftigt die Kritik am Gesetzentwurf der Ampel.

© dpa/Sven Hoppe

Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat die Drohung der Unions-Innenminister mit einer Klage noch einmal bekräftigt. Man müsse zwar erst einmal abwarten, ob nun der Vermittlungsausschuss angerufen werde und was dann dort herauskomme, vorher habe eine Klage keinen Sinn, sagte Herrmann der Deutschen Presse-Agentur in München.

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Wenn aber schon der Drogenkontrollrat der Vereinten Nationen erklärt habe, dass das deutsche Gesetz gegen internationale Verträge verstoße, dann müsse dem auf jeden Fall nachgegangen werden. Herrmann räumte allerdings ein, es sei keine ganz einfache Frage, wie das Ganze am Ende dann vor Gericht gebracht werden könnte.

Herrmann erneuerte noch einmal die Grundsatzkritik an dem Gesetzentwurf der Ampel: Zum einen sei es aus gesundheitlichen Gründen völlig falsch, derartige Drogen freizugeben. Zum anderen sei der Gesetzentwurf einfach nicht praktikabel. „Es ist die Frage: Was kann eigentlich wo überhaupt kontrolliert werden?“

Als Beispiele nannte Herrmann Vorgaben, wie viele Pflanzen jemand zu Hause in seinem Wohnzimmer haben dürfe, oder die Abstandsregelungen zu Schulen und Kindergärten beim Konsum. „Sollen die Polizisten jetzt den Abstand messen?“, fragte Herrmann. Das sei alles weltfremd und unpraktikabel. Die Forderung sei deshalb, am besten ganz auf die Teil-Legalisierung zu verzichten.

Auf die Frage, ob er irgendwann, etwa in seiner Jugend, schon einmal gekifft habe, sagte Herrmann im Übrigen: „Nein, ich habe nie gekifft. Ich habe auch überhaupt nie geraucht. Da habe ich nie Lust gehabt dazu.“

Kritik kommt auch von Seiten der SPD

Auch Stephan Weil (SPD), Ministerpräsident von Niedersachsen, übt Kritik aus.
Auch Stephan Weil (SPD), Ministerpräsident von Niedersachsen, übt Kritik aus.

© dpa/Michael Matthey

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sieht das Gesetz für eine geplante Cannabis-Legalisierung kritisch. „Das Gesetz ist keine Krone der Gesetzgebung“, sagte der SPD-Politiker im Podcast Table.Today des Nachrichtenportals „Table Media“ (Freitag) vor Beratungen des Bundesrates zu dem Thema. „Die Folgefragen, die wir mit einer Legalisierung haben, sind nicht ernsthaft durchdekliniert worden. Die gesamte Fachwelt sagt: Lasst die Finger davon“, gab Weil zu bedenken.

Weil bekannte, er habe selbst mal gekifft, das habe ihm aber nicht viel gebracht: „Auf einer Fete habe ich einen Joint geraucht. Das hat mich müde gemacht. Ich gehe aber nicht zu einer Fete, damit ich einschlafe.“ Er habe dann Bier bevorzugt.

Der Bundesrat befasst sich am Freitag mit dem Cannabis-Gesetz. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz ist dort nicht zustimmungsbedürftig, die Länderkammer könnte es aber in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament schicken und damit vorerst abbremsen.

Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum zum 1. April erlaubt werden. Zum 1. Juli sollen dann auch nichtgewerbliche Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen können. (dpa)

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