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Bislang begehen Verkehrsteilnehmer, bei denen der Cannabis-Wirkstoff THC nachgewiesen wird, eine Ordnungswidrigkeit. In der Rechtsprechung hat sich dafür der niedrige Wert von 1,0 Nanogramm THC je Milliliter Blut etabliert.

© dpa/Karl-Josef Hildenbrand

„Fatale Auswirkungen auf Unfallzahlen“: Reul lehnt Erhöhung des Grenzwerts für Cannabis im Verkehr scharf ab

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul befürchtet durch die vorgeschlagene Empfehlung für THC drastische Folgen. Auch die Unionsfraktion im Bundestag und der TÜV äußern sich kritisch.

Die Ampelkoalition hat es durchgesetzt, Kiffen ist für Erwachsene jetzt legal. Seit dem 1. April gilt in Deutschland die Teil-Legalisierung von Cannabis. Doch die Debatte über das neue Gesetz reißt nicht ab. Neben den grundsätzlichen Fragen und Zweifeln rückt dabei die Frage in den Fokus, ob dies zu einer erhöhten Gefahr im Straßenverkehr führen wird.

Das war ein Grund, warum ich von Anfang an klar gegen die Freigabe war.

Herbert Reul, Nordrhein-Westfalens Innenminister (CDU)

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul sagte nun, er befürchte drastische Folgen. „Ich erwarte fatale Auswirkungen der Legalisierung auf die Unfallzahlen“, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Das war ein Grund, warum ich von Anfang an klar gegen die Freigabe war.“  Er sehe die von Experten vorgeschlagene Erhöhung des Grenzwerts von THC „sehr skeptisch“.

Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte Widerstand gegen die mögliche Erhöhung des Cannabis-Grenzwerts im Verkehr angekündigt.

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag bezweifelt ebenfalls, ob der von einer Expertenkommission vorgeschlagene Grenzwert für Cannabiskonsum im Straßenverkehr begründet ist. „Dass sich die Verkehrssicherheit für jedermann damit nachhaltig verschlechtern wird, bestreitet niemand“, sagte der verkehrspolitische Sprecher, Thomas Bareiß, den Zeitungen.

Ich bin der Auffassung, dass man Konsum und Verkehrssicherheit schwer unter einen Hut bekommt.

Thomas Bareiß, verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag

„Hier wird einfach etwas rücksichtslos ohne Sinn und Verstand durchgesetzt“, so der CDU-Politiker. Er plädiert dafür, die derzeitige Regelung von einem Nanogramm pro Milliliter Blutserum beizubehalten.

„Inzwischen wird deutlich, die Cannabislegalisierung zugunsten einer kleinen Gruppe ist der Ampel wichtiger als die Verkehrssicherheit und Menschenleben“, so Bareiß weiter. „Ich bin der Auffassung, dass man Konsum und Verkehrssicherheit schwer unter einen Hut bekommt.“

Auch der TÜV lehnt den Vorschlag für Cannabis-Grenzwert ab

Auch der TÜV ist gegen eine Erhöhung. „Die geplante Schaffung eines Grenzwerts in Höhe von 3,5 ng/ml THC im Blutserum bei Cannabiskonsum im Straßenverkehr lehnen wir ab“, sagte Fani Zaneta, Expertin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband, den Zeitungen. Die vorgeschlagene Erhöhung sei verfrüht und auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse derzeit wissenschaftlich nicht begründbar.

„Zudem vermittelt die Festlegung eines THC-Grenzwerts im Straßenverkehr die völlig falsche Botschaft, dass es tolerierbar sei, unter gewissem Drogeneinfluss Auto zu fahren“, so Zaneta.

Die SPD-Fraktion hingegen stellte sich hinter die aus dem FDP-geführten Ministerium in Auftrag gegebene Bewertung: „Der Grenzwert für die im Straßenverkehr zulässige THC-Höchstmenge im Blut sollte sich an den Vorschlägen der Expertengruppe orientieren, die auf einer Vielzahl wissenschaftlicher Studien basieren“, sagte Detlef Müller, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, den Zeitungen.

Müller verwies jedoch auf die Gefahren von Mischkonsum: „Auch die Empfehlung der Kommission, inwieweit ein absolutes Alkoholverbot bei Cannabiskonsum insbesondere bis zum 21. Lebensjahr gelten soll, diskutieren wir“, sagte er.

„Zentral sind außerdem klare Vorgaben für Fahrpersonal im öffentlichen Verkehr mit Bussen, Bahnen und Straßenbahnen.“ (lem)

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