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Hüter des Grundgesetzes sollen per Verfassung gestärkt werden.

© dpa/Uli Deck

Ampel-Vorstoß zu Grundgesetzänderung: Union verärgert – aber gesprächsbereit

Zusammen mit CDU und CSU will die Koalition das Bundesverfassungsgericht gegen extremistische Einflüsse absichern. Aber noch gibt es keine Verständigung.

Um das Bundesverfassungsgericht einem möglichen Einfluss extremistischer Kräfte zu entziehen, sollen wichtige gesetzliche Regelungen zum Karlsruher Verfassungsorgan auch im Grundgesetz verankert werden. Das ist der Plan der Ampelkoalition. Die Union ist offen für die Verfassungsänderung, die ohne sie nicht umsetzbar ist.

Dass am Donnerstag ein erster Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) publik wurde, gefällt CDU und CSU im Bundestag allerdings nicht. „Es hat bisher weder eine erste gemeinsame Besprechung gegeben, geschweige denn eine irgendwie geartete Einigung“, sagte Ansgar Heveling, der Justiziar der Unions-Fraktion, dem Tagesspiegel.

„Wenn nun durch offenbar gezielte Indiskretionen ein anderer Eindruck erweckt werden soll, belastet dies die Gespräche zu diesem sensiblen Thema erneut, diesmal schon, bevor sie überhaupt begonnen haben.“ Heveling fügte hinzu: „Wenn wir gemeinsam etwas für das Bundesverfassungsgericht erreichen wollen, sollte man so jedenfalls nicht vorgehen.“

„Erster Textvorschlag“

Heveling bestätigte, dass es „einen ersten Textvorschlag des Justizministeriums“ gebe, der als Gesprächsgrundlage für einen Austausch zwischen der Ampelkoalition und der Union dienen solle. Dieser Vorschlag sei am Mittwoch an seine Fraktion übermittelt worden. Ein Gespräch dazu sei für Anfang April vereinbart worden. „Dann wird es auch eine fachliche Bewertung seitens der Union geben“, erläuterte Heveling.

Nach Informationen des Tagesspiegels soll das Gespräch am 8. April stattfinden. CDU-Chef Friedrich Merz hatte Buschmann vor einer Woche aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Der Grünen-Rechtspolitiker Konstantin von Notz begrüßte die Bereitschaft der Union zu Gesprächen. „Der Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor antidemokratischer Einflussnahme ist dringend notwendig“, sagte er. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Union an den Verhandlungstisch zurückkehrt und das Bundesministerium für Justiz einen ersten Regelungsvorschlag gemacht hat.“ Seine Fraktion freue sich auf zügige und konstruktive Gespräche.

Buschmann will schnell vorankommen

Zuvor hatte die „Rheinische Post“ berichtet, Ampel und Union hätten sich schon verständigt. Das wies neben Heveling auch Unions-Fraktionsvize Andrea Lindholz zurück. Buschmann wirbt für eine schnelle Umsetzung. „Die traurige Erfahrung in Polen, in Ungarn und teilweise auch in Israel ist, das Verfassungsgerichte schnell politische Angriffsziele sein können.“

In diesen Ländern hatten rechtspopulistische Parteien gezielt die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichte und die Wirksamkeit von deren Rechtsprechung zu untergraben versucht.

Zu den möglichen Verfassungsergänzungen gehört, Details zur Wahl und zur Amtszeit der Karlsruher Richter und Richterinnen im Grundgesetz festzuschreiben. Zudem soll klargestellt werden, dass Entscheidungen des Gerichts für die Politik verbindlich sind. Durch die Verankerung einiger Grundsätze aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz im Grundgesetz könnten diese nur noch mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.

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