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Meinung: NPD-Verbot: Gelegenheit zum Umdenken

Machen wir es wie Otto Schily, machen wir es einfach mal falsch. Hängen wir die Affäre um den V-Mann im NPD-Verfahren zwei Etagen tiefer.

Machen wir es wie Otto Schily, machen wir es einfach mal falsch. Hängen wir die Affäre um den V-Mann im NPD-Verfahren zwei Etagen tiefer. Dann wäre die Aufregung unverständlich. Ein bislang unbekannter V-Mann als Zeuge vor Gericht? Kommt öfter vor. Ein Versäumnis, die Richter nicht informiert zu haben? Sicher, aber das hätte auch in der Verhandlung passieren können. Sind Aussagen von V-Leuten glaubhaft? Immer, wenn sie nicht mehr für die Behörden arbeiten. Gibt es genug Beweise, notfalls ohne den NPD-Funktionär Frenz? Na klar.

Wer so rechnet, verkennt einiges: den Standpunkt des Gerichts in Karlsruhe, den Charakter des Parteiverbots und die Problematik privater Zuträger der Sicherheitsbehörden sowieso. Der viel zu späten Information des Verfassungsgerichts zum Trotz mag das juristische Prozedere seinen Fortgang finden. Doch als politisches Projekt ist das Verbot der NPD gescheitert.

Zum Thema Hintergrund: NPD - Führerprinzip und starker Staat Stichwort: V-Leute, Anstifter und verdeckte Ermittler Otto Schily hat am Mittwoch kritisiert, das Gericht habe ihm keine Chance gegeben, Stellung zu nehmen, bevor es die Termine abgesetzt hat. Doch das musste es nicht. Schilys Haus hat die Regeln verletzt, spätestens, als es auf eine schriftliche Anforderung aus Karlsruhe nicht reagierte. Mit Recht mussten die Richter annehmen, dass der Fall Frenz möglicherweise nicht der einzige bleibt und Ausforschung Not tut, ob noch faule Eier im Nest liegen. Schilys Ministerium stand jedoch nicht bei Fuß. Damit endete die Solidarität der Richter. Sie durften sich verschaukelt fühlen. Schließlich hatten sie ihren Beschluss, der NPD den Prozess zu machen, auch wegen der Frenzen-Aussagen gefasst. Und dies in einem Verfahren, indem sie ohnehin unter öffentlichem Druck stehen, politischen Wünschen zu folgen.

Die Problematik der V-Männer ist in der Tat keine Kleinigkeit. Vor Gerichten muss vieles Geheime enden, weil sie ihre Urteile öffentlich fällen und vertreten müssen. Strafrichtern bereiten V-Leute als Zeugen schon genug Kopfzerbrechen. Ihr Motive liegen im Dunkeln und häufig genug reportieren sie vor allem, was ihr Auftraggeber hören will. Er zahlt ja dafür. Trotzdem sind sie für Ermittlungen aller Art notwendig - sagen die Ermittler. Etwas Empirie dazu fehlt übrigens genauso wie eine exakte gesetzliche Grundlage.

Mit diesen Grauzonen mag man in Strafverfahren leben können. Beim Parteiverbot werden sie zum Minenfeld. Die vollmundige Propaganda des Herrn Frenz klingt anders, wenn man sich den langjährig bezahlten Spitzel dazu vorstellt. Wurden noch andere dicke Lippen finanziert? Und was bleibt von der NPD, wenn man die V-Leute abzieht? Schlapphüte abnehmen, Kopf einziehen: hier kommt der Bumerang. Abseits der tagespolitischen und juristischen Dimension hat das Verfahren gegen die NPD noch eine historische. Vielleicht die wichtigste: Das Verbot wäre erst das dritte in der Geschichte der Bundesrepublik. Es gilt als ultima ratio im Kampf gegen den Rechtsextremismus.

Kein Experte erwartet, dass die Gewalt der Glatzen verschwindet. Aber eine starke, ja die stärkste Demonstration gegen den größten inneren Feind sollte es schon werden. Drei Staatsorgane hatten sich an den Händen gefasst und mit den Verbotsanträgen eine fast 600 Seiten starke Lichterkette in Karlsruhe eingereicht.

Aber brauchen wir dies Symbol? Der 11. September hat auch diese Perspektive verschoben. Der neue äußere Feind hat den alten inneren schrumpfen lassen. Jedes erfolgreiche Parteiverbot hatte seine Zeit; eines, das der Sozialistischen Reichspartei, in frischer Erinnerung an die Nazi-Diktatur; das andere, das der KPD, wegen der Angst vor dem Kommunismus im Kalten Krieg. Die Zeit für ein Verbot der NPD war im letzten Jahrzehnt. Sie ist vorbei - im Moment zumindest.

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