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Meinung: Ein akrobatisches Gesetz

Von Markus Feldenkirchen Der Bundestag hat am frühen Donnerstagabend ein akrobatisches Kunststück gewürdigt. Und verabschiedet.

Von Markus Feldenkirchen

Der Bundestag hat am frühen Donnerstagabend ein akrobatisches Kunststück gewürdigt. Und verabschiedet. Denn der Weg zur Regelung des Imports embryonaler Stammzellen nach Deutschland war ein Drahtseilakt. Drei sich eigentlich widersprechende Anliegen mussten in einem Gesetz gebündelt werden, ohne eines davon zu verletzen. Die Politiker hatten das Embryonenschutzgesetz zu achten, sie mussten dem Grundrecht auf Forschungsfreiheit gerecht werden. Und sie mussten das ungeschriebene Recht auf Heilung Ernst nehmen, also an jene Kranken denken, die Hoffnungen in die embryonale Stammzellforschung setzen. Der Seiltanz ist geglückt.

Den Auftrag hatte der Bundestag am 30. Januar selbst vorgegeben. Da hatte sich nach heftiger Debatte endlich eine Mehrheit für einen Mittelweg gefunden: Grundsätzlich, so hieß es, bliebe der Import und die Nutzung der wissenschaftlich heiß begehrten Stammzellen verboten. In Ausnahmen dürften jene Zelllinien, zu deren Gewinnung Embryonen sterben mussten, aber doch eingeführt werden – um in Deutschland zumindest eine Grundlagenforschung zu ermöglichen. Um herauszufinden, wie sich Ersatzgewebe am klügsten züchten lässt. Denn langfristig, so das politische Ziel, soll dieses Wissen für Therapien mit den ethisch unbedenklichen adulten Stammzellen genutzt werden.

Wer klare, kompromissfreie Lösungen will, wird dieses Importgesetz nie akzeptieren können. Für das konsenssüchtige Deutschland aber ist es ein Gewinn. Weil es weder die Interessen der radikalen Lebensschützer noch die der Forschungs-Euphoriker verletzt. Zumindest nur ein bisschen. Ohne tiefere Wunden zu hinterlassen. Und doch wurde die Entstehung eines Gesetzes nie zuvor so kritisch beäugt. Man hatte den Eindruck, die hartgesottenen Gegner der Stammzellforschung säßen mit dem Mikroskop über jedem Artikel des Gesetzes. Jedes Wort wurde seziert und darauf überprüft, ob es zweideutig sein könne, ob es den Embryonenschutz am Ende doch aufweichen könne. Da hatte sich eine ganz neue Fraktion im Deutschen Bundestag gebildet, die schon „Dammbruch" schrie, wo nicht mal ein Haarriss zu sehen war.

Nun ist es schwer, gut ausgebildeten Pessimisten ein wenig Optimismus zu vermitteln. Doch der nüchterne Blick in das Gesetz zeigt: Die Fraktion der Misstrauischen wurde eines Besseren belehrt. Deutschland hat nun eines der strengsten Gesetze zur Regelung der Stammzellforschung in Europa. Die Stichtagsregelung, wonach nur vor dem 1. Januar 2002 gewonnene Stammzelllinien importiert werden dürfen, garantiert vor allem eines: von Deutschland wird nie ein Anreiz ausgehen, weitere Embryonen zu töten.

Damit bleibt auch der Schutz des ausländischen Embryos gewahrt. Zumindest von deutscher Seite. Was andere Staaten machen, kann mit Bundestagsbeschlüssen nicht beeinflusst werden. Dies war die Hauptkontroverse zwischen den Pragmatikern der Vernunft und den Liberalisierern im Parlament. Letztere konnten sich mit ihrer Forderung nach einem wandelnden Stichtag, der den Zugriff auf neu produzierte Linien jeder Zeit gewährt hätte, nicht durchsetzen. So konnte doch ein Damm errichtet werden, der mit einem wandelnden Stichtag zur wandernden Düne geworden wäre.

Das Gesetz ist keine Missachtung des eigenen Auftrags wie Kritiker befürchteten. Die Initiatoren des Kompromiss-Antrages, das Bio-Trio aus Margot von Renesse, Andrea Fischer und Maria Böhmer hat Wort gehalten. An einigen Stellen wurden die selbst gestellten Ansprüche gar verschärft. So wird die Forschung an neuen embryonalen Stammzellen nicht nur in Deutschland verboten. Zusätzlich sollen auch deutsche Forscher bestraft werden, wenn sie beispielsweise einen englischen Kollegen zu einem Projekt anstiften, das in England zwar erlaubt, in Deutschland aber verboten ist.

Trotz dieser Verschärfungen können auch die Forscher mit der Politik zufrieden sein. Befürchtungen, das Parlament könne die Verabschiedung des Importgesetzes verbummeln und so die Ankunft der ersten Stammzellen bewusst hinauszögern, haben sich nicht bestätigt. Überhaupt ist das Gesetz ein gutes Argument gegen alle Verschwörungstheoretiker, egal ob sie das Land auf dem Weg in die wissenschaftliche Isolation oder aber ins Reich der Unmoral wähnten. Die Bundesrepublik aber bleibt auch in der Biopolitik so, wie sie am liebsten ist: etwas konservativ und ziemlich normal.

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