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Ein beliebtes Reiseziel: Die Pyramiden von Gizeh in Ägypten.

© Dario Morandotti

Nach Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: Was der Krieg für Reisen nach Israel und in seine Nachbarländer bedeutet

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Israel, die palästinensischen Gebiete und den Libanon. Aber was ist mit Reisen nach Ägypten oder Jordanien? Ein Überblick.

| Update:

Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel haben Reiseveranstalter ihre Kunden aus dem Land evakuiert. Viele Airlines fliegen Israel nicht mehr an. Am Sonntag sprach das Auswärtige Amt dann eine Reisewarnung für Israel, die palästinensischen Gebiete und den Libanon aus.

Damit ist klar: Pauschalreisen in die betroffenen Regionen finden bis auf Weiteres nicht statt. In der Regel informieren die Veranstalter ihre Kunden und sagen von sich aus ihre Touren ab.

So kündigte etwa die FTI GROUP an, zu der unter anderem Lastminute-Anbieter 5vorFlug und der Luxusreisen-Organisator Windrose gehören, bis Ende des Jahres alle Reisen abzusagen.

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Anbieter DER Touristik hat alle Reisen nach Israel aktiv bis zum 30. November dieses Jahres abgesagt. Zudem können Kunden, die für den Zeitraum vom 1. bis zum 15. Dezember eine Israelreise geplant hatten, diese entweder kostenlos umbuchen oder stornieren. Zu der Touristiktochter des Rewe-Konzerns gehören die Marken Dertour, ITS und Meiers Weltreisen.

Bei längerfristigen Reisen nicht vorschnell stornieren

Für den Fall, dass der Veranstalter nicht von selbst die Reise storniert, könnten Urlauberinnen und Urlauber auch selbst tätig werden und in den kommenden Tagen geplanten Reisen kostenfrei stornieren, so der Reiserechtler Paul Degott. „Aktuelle Reisen ins Land sind nicht zumutbar, das ist völlig klar. Der Kriegszustand ist mit Sicherheit ein außerordentlicher Umstand. Früher sprach man von höherer Gewalt.“ In so einem Fall können Reisende vom Reisevertrag zurücktreten – der Preis muss ihnen erstattet werden, Stornogebühren fallen nicht an.

Bei Pauschalreisen, die erst in einigen Wochen oder Monaten geplant sind, rät Degott, die Situation erstmal abzuwarten und nicht vorschnell zu stornieren. Denn sonst könnten eventuell doch Stornogebühren anfallen, weil sich die Lage zum geplanten Zeitpunkt der Reise nicht mehr so schlimm darstellt wie aktuell. Der auf Reiserecht spezialisierte Anwalt rechnet zwar damit, dass „Israel als Urlaubsland für die nächsten Monate ausfällt“. Doch Degott rät, hier den Kontakt mit dem Veranstalter zu suchen.

„Die Rechtsprechung ist inzwischen recht klar“, sagt auch der Berliner Reiserechtsanwalt Roosbeh Karimi: „Früher als drei Wochen vor Reisebeginn sollte auf keinen Fall storniert werden.“ Etwa zwei bis drei Wochen vor Reisebeginn müsse dann rechtlich bewertet werden, ob außergewöhnliche Umstände die Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. 

Was Reisende für Touren nach Ägypten und Jordanien beachten sollten

Der Deutsche Reiseverband sieht derzeit keine Veränderungen im Reise- oder Buchungsverhalten nach Ägypten oder Jordanien.

Eine Reisewarnung für Jordanien gibt es zudem nicht. Aufgrund der aktuellen Situation könne es jedoch „zu kurzfristigen Änderungen der Öffnungszeiten sowie auch der zeitweisen Schließung der Grenzübergänge zwischen Israel und Jordanien kommen“, schreibt das Auswärtige Amt. Zudem sei in den nächsten Tagen mit weiteren pro–palästinensischen Großdemonstrationen zu rechnen. Reisende sollten sich daher von größeren Menschenansammlungen fernhalten.

Von Reisen in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes und in die Grenzregion zu Irak wird dringend abgeraten. Touristische Gebiete wie Aquaba und Amman sind davon nicht betroffen.

Ägypten hat über die Sinai-Halbinsel eine Grenze mit Israel und dem Gaza-Streifen. Für diese Region hat das Auswärtige Amt aber seit längerer Zeit eine Teilreisewarnung ausgesprochen, da es dort in der Vergangenheit bereits zu Terroranschlägen kam.

Blick über die jordanische Hauptstadt Amman. Bislang gilt für das Land keine Reisewarnung.
Blick über die jordanische Hauptstadt Amman. Bislang gilt für das Land keine Reisewarnung.

© Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet – mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba – wird daher gewarnt.

Bei Reisen in den Süden der Sinai-Halbinsel, mit den Küstenorten Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, rät das Auswärtige Amt davon ab, unbegleitete, individuelle Ausflügen und Überlandfahrten zu unternehmen.

Davon abgesehen, sei die Sicherheitslage in Ägypten „weiterhin stabil“. Allerdings könne es aufgrund der „vereinzelt zu pro-palästinensischen und anti-israelischen Kundgebungen“ kommen. Das Auswärtige Amt rät Reisenden daher, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen zu meiden, wachsam zu sein und sich über lokale Medien und den Reiseveranstalter zu informieren.

Das sagt das Reiserecht

Allein die Sorge vor einer Zuspitzung des Konflikts reicht derzeit nicht aus, um von einer Reise zurückzutreten. „Urlauber, die nicht genau in die von der Reisewarnung abgedeckten Gebiete reisen, sind auf die Kulanz des Reiseveranstalters angewiesen“, erklärt Karolina Wojtal, Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ). „Die reine Befürchtung, dass sich der Konflikt auf weitere Teile von Ägypten und Jordanien ausweitet, ist nicht ausreichend, um kostenfrei zu stornieren.“

Das Gleiche gilt für individuell organisierte Reisen, mit einzeln gebuchtem Flug und Unterkunft, da diese nicht unter den erweiterten Schutz einer Pauschalreise fallen. Wer keinen flexiblen Tarif mit Umbuchungs- oder Stornierungsoption gebucht hat, kann nur auf die Kulanz des jeweiligen Vertragspartners, also Airline oder Hotel, hoffen.

Auch eine Reiserücktrittsversicherung ist keine Hilfe. Die meisten Produkte enthielten Klauseln, die eine Einstandspflicht der Versicherung bei Krieg und Terror ausschließen, sagt Wojtal: „Reiserücktrittsversicherungen helfen nur, wenn der Grund der Reiseverhinderung in der Person des Reisenden liegt.“ Dazu gehören je nach Versicherungsbedingungen etwa Unfall, Krankheit oder der Verlust des Arbeitsplatzes.

Bislang sehen die Anbieter von Stornierungen ab. Der Veranstalter DER Touristik sagte dem Tagesspiegel, alle Reisen nach Ägypten fänden wie geplant statt, auch Touren nach Jordanien könnten uneingeschränkt stattfinden. Ähnlich äußerte sich die FTI Group.

Auch Spezialanbieter wie Biblische Reisen oder TV Tourismus, die Reisen in den Nahen Osten anbieten, haben derzeit keine größeren Bedenken, was die Reiseziele Jordanien und Ägypten betrifft. Falls es vor Ort zu größeren Demonstrationen käme, würde man Besichtigungen umgehen oder bestimmte Orte nicht anfahren, erklärt Irmela Preissner, Geschäftsführerin von Biblische Reisen: „Insgesamt beobachten wir nun verstärkt Anfragen Richtung westliches Mittelmeer, also Malta, Portugal und Marokko.“

Einige Kunden hätten darum gebeten, Reisen nach Jordanien zu verschieben, sagt Frank Nowara, Inhaber von TV Tourismus. Da man ein langfristiges Interesse an den Kunden und den Reisezielen habe, versuche man individuelle Lösungen zu finden: „Wenn sich die Hotels vor Ort mir gegenüber kulant zeigen, dann gebe ich das auch an die Kunden weiter“, so Nowara.

Reisen nach Israel, die palästinensischen Gebiete und den Libanon würde er nicht mehr annehmen. „Wie ich die Region kenne, wird sich da bis zum Ende des Jahres gar nichts mehr tun“, sagt er. (mit dpa)

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