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Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie an der Charité Berlin.

© dpa/Kay Nietfeld

Öffentliche Anfeindung: Camper wegen Beleidigung gegen Drosten vor Gericht

Die angeklagten Berliner wollten den prominenten Virologen im Juni 2022 vom Campingplatz vertreiben. Nun stehen sie vor Gericht. Ihnen wird Beleidigung und Nötigung vorgeworfen.

Der Virologe Drosten äußerte sich während der Corona-Pandemie oft zu dem komplexen Thema und machte sich nicht nur Freunde. Vor dem Amtsgericht Waren müssen sich von Dienstag (13.00 Uhr) an drei Camper aus Berlin verantworten.

Angeklagt sind zwei Männer und eine Frau, die den Wissenschaftler im Juni 2022 beleidigt haben sollen. Drosten selbst wird am Dienstag nicht zu dem Prozess erwartet.

Sie sollen Drosten Ende Juni 2022 auf einem Campingplatz bei Wesenberg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) öffentlich beleidigt haben. Drosten hatte als Experte in der Corona-Pandemie bundesweit Bekanntheit erlangt, sah sich aber auch oft mit Anfeindungen konfrontiert. Er hatte sich nach eigenen Angaben nur kurz auf dem Campingplatz aufgehalten, war planmäßig abgereist und hatte die Vorfälle angezeigt.

Zunächst soll die Anklage verlesen werden, danach haben die Angeklagten Gelegenheit, sich zu äußern. Sie waren damals zwischen 34 und 50 Jahre alt. Nach damaligen Angaben der Staatsanwaltschaft wollten die Angeklagten den Virologen von dem Campingplatz so vertreiben.

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Sie sollen ihn dabei vor anderen Campern unter anderem als „Massenmörder“ und „Verbrecher“ bezeichnet haben. Zudem sei behauptet worden, er führe wissenschaftliche Titel zu Unrecht. Außerdem sollen gegen den Willen Drostens Handyaufnahmen von ihm verbreitet worden sein.

Es sind insgesamt zwei Verhandlungstage angesetzt. Je nach Verlauf könnte es am Dienstag bereits ein Urteil geben. Anderenfalls wird der Prozess eine Woche später, am 19. März um 13.00 Uhr, fortgesetzt. (dpa)

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