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Vom Bundespräsidialamt ausgeladen. Johannes Heesters steht seit vielen Jahren mit seinem Heimatland, den Niederlanden, in Konflikt, die ihm vorgeworfen hatten, dass er 1941 im KZ Dachau aufgetreten war. Das war auch in Deutschland jüngst Thema gewesen.

© dpa

Johannes Heesters: Der alte Mann und die Fallstricke des Protokolls

Johannes Heesters wollte sich beim Staatsbankett mit Königin Beatrix aussöhnen. Aber wäre das der richtige Rahmen gewesen?

Wenn die holländische Königin zu Besuch kommt, ist Vorsicht geboten. Beatrix der Niederlande bietet Projektionsflächen aller Art, das kann das Protokoll in Turbulenzen bringen. Vor 20 Jahren nutzte Hape Kerkeling den Besuch geschickt als Beatrix-Double zur Vermehrung des eigenen Ruhms. Diesmal steht der 107 Jahre alte Entertainer Johannes Heesters im Mittelpunkt einer Affäre, die auf Anhieb aussieht wie ein protokollarischer GAU, tatsächlich aber auch durch ungeschickte Indiskretionen seines Agenten ausgelöst wurde. Noch gestern stand auf der Website von Heesters: „Nach langen Jahren der offiziellen Ablehnung meiner Person durch Amtsvertreter meines Heimatlandes ist für mich ein großer Lebenswunsch im 107. Lebensjahr in Erfüllung gegangen: Bundespräsident Wulff hat mich zum Staatsempfang von Königin Beatrix der Niederlande am 12. April nach Berlin eingeladen.“

Dagegen erklärt ein Sprecher des Auswärtigen Amtes seit Tagen, Herr Heesters gehöre zu einem größeren Kreis von deutschen und niederländischen Persönlichkeiten, die wieder ausgeladen werden mussten, weil die Zahl der Zusagen zu groß war. Die Formeln, die sonst gelten, hätten hier nicht mehr funktioniert. Diese Lesart bestätigt auch der Sprecher des Bundespräsidenten. Wer sonst noch betroffen ist, darüber gibt es keine Auskunft, weil die Teilnehmerlisten natürlich nicht öffentlich sind.

Dass jemand erst eingeladen und dann wieder ausgeladen wird, passiert überaus selten. Der Protokollchef des Europäischen Gerichtshofs, Martin Löer, sagte auf Anfrage: „Ich habe an einen Aprilscherz geglaubt.“ An vergleichbare Beispiele konnte der langjährige Protokollchef des Bundespräsidenten sich nicht erinnern, was aber nichts heißen wolle. Auch Botschafter a.D. Bernhard von der Planitz, der gleich zweimal im Auswärtigen Amt als Protokollchef diente, konnte sich auf Anhieb nicht an vergleichbare Fälle erinnern, jedenfalls nicht an solche, die soweit gediehen sind, dass jemand regelrecht ausgeladen werden musste. Kritische Fälle gibt es immer mal. Wenn aber so etwas passiert, sei es wichtig, dass man das „mit Diskretion und Fingerspitzengefühl von beiden Seiten regelt“.

Dass der Agent, der die Absage unter die Leute bringt, seinem Klienten einen Gefallen tut, glaubt niemand so recht. Die Chancen, dass es für den hochbetagten Entertainer vielleicht hinter den Kulissen doch noch zu einer Versöhnung mit Königin und Heimatland kommt, werden dadurch gewiss nicht größer. Ein Staatsbankett wäre vielleicht sowieso nicht der richtige Rahmen. Die meisten Gäste werden der Königin ja nur beim Defilée vorgestellt. Am Ehrentisch sitzen oft Außenminister und Altbundespräsidenten. Die anderen Gäste unterhalten sich mit ihren jeweiligen Tischnachbarn, zum Beispiel Repräsentanten aus Wirtschaft, Diplomatie und Kultur.

Staatsbankette vorzubereiten, ist eine aufwendige Angelegenheit. Normalerweise führt das Protokoll des Auswärtigen Amtes Regie bei der ersten Zusammenstellung der Gästeliste, der aus vielen verschiedenen Referaten zugeliefert wird. Dann geht die Liste ans Bundespräsidialamt, wird dort auch noch mal geprüft. Dass auf dem Weg durch die Instanzen Gäste mal gestrichen und durch andere ersetzt werden, ist diplomatische Routine. Unter dem Zeitdruck, unter dem auch in diesen Institutionen oft gearbeitet wird, werden unter Umständen nicht alle heiklen Punkte gleich erkannt. Dass Heesters in den Niederlanden immer umstritten war, weil er in Nazideutschland Karriere gemacht hat, mag vor 40 Jahren noch zum Allgemeinwissen gehört haben. Wer heute erst 40 Jahre alt ist, hat das nicht unbedingt auf dem Schirm, auch wenn das Thema jüngst mal wieder aufflackerte. Was es in strittigen Fällen zu regeln gibt, geschieht normalerweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Freilich gibt es auch Ausnahmen.

Am 11. September 2001 hatte der damalige Bundespräsident Johannes Rau die Spitzen der finnischen Gesellschaft aus Anlass seines Staatsbesuchs in Helsinki zu einem Empfang geladen. Wegen der Anschläge musste er den Empfang für seine Person absagen und tat dies mit einer sehr berührenden Ansprache. Als Bundespräsident Köhler spontan zurückgetreten ist, musste das Diplomatische Corps wieder ausgeladen werden, das zwei Tage später auf Köhlers Einladung auf Botschafterausflug gehen sollte.

Dass man einer Einladung zum Bundespräsidenten nicht nachkommt, obwohl man eingeladen ist und zugesagt hat, wäre lange undenkbar gewesen. Aber auch sowas kommt vor und ist ein guter Grund, Wiederholungstäter gar nicht mehr erst auf die Liste zu nehmen.

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