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Berlin: Streit um Schulhelfer für Behinderte

Eltern von Kindern mit Handicaps fordern bessere Betreuung

Der Landeselternausschuss beklagt erneute Probleme bei der Versorgung behinderter Kinder mit Schulhelfern. Die Situation habe sich für die Familien deutlich verschlechtert, berichtet Landeselternsprecher Günter Peiritsch mit Hinweis auf mehrere Schulen, die nur einen Bruchteil der beantragten Stellen bewilligt bekommen hätten. Die Bildungsverwaltung bestreitet die Darstellung.

Zu den von Peiritsch genannten Beispielen gehört die Hermsdorfer Grundschule am Fließtal. Sie habe 120 Stunden für Schulhelfer beantragt, aber nur 30 bewilligt bekommen. Ähnlich sei die Situation an der Friedrichshagener Grundschule und an der Freien Waldorfschule Kreuzberg. Die Helene-Häusler-Schule in Prenzlauer Berg habe von 190 beantragten Stunden sogar nur 20 erhalten, die Albatros-Schule in Oberschöneweide nur zehn von 170. Die Eltern betroffener Kinder seien also auf den Klageweg angewiesen, wenn sie ihre Kinder zur Schule schicken wollten.

„Diese Zahlen werden angezweifelt, da gemäß Verfahren die Schulen gar keine Anträge auf konkrete Stundenzuweisungen stellen“, sagte am Donnerstag die Sprecherin der Bildungsverwaltung, Beate Stoffers. Die Zuweisung von Schulhelferstunden erfolge vielmehr durch die Schulaufsicht „nach Prüfung der Anzahl der berechtigten Schüler und der Gesamtsituation der Personalausstattung der Schule“. Zu den konkreten Beispielen der Friedrichshagener und der Albatros- Grundschule sagte Stoffers, die Schulaufsicht schätze diese beiden Schulen als „gut ausgestattet“ ein. Es gebe gar keine Verschlechterung der Situation an den betreffenden Schulen.

Stoffers bestreitet auch Peiritschs Darstellung, wonach sich die Lage insgesamt verschärft habe. Vielmehr habe sich die für Schulhelferverträge zur Verfügung stehende Summe erhöht. Zudem widersprach Stoffers dem Vorwurf, dass der extra eingerichtete Runde Tisch keinen Fortschritt für die betroffenen Familien gebracht habe. Es seien vielmehr etliche dort vorgebrachte Punkte aufgegriffen worden. Dazu gehöre, dass der grundsätzliche Anspruch von sehr schwer behinderten Schülern auf Schulhelferstunden nicht mehr jährlich, sondern je nach Schwere nur noch alle vier Jahre oder nur noch einmal beim Besuch einer Schule vorgenommen werden müsse. Damit sei eine „erhebliche Erleichterung für die Eltern“ erfolgt.

Insgesamt stehen für das Jahr 2011 laut Peiritsch 8,7 Millionen Euro für Schulhelferstunden zu Verfügung. Da diese Summe gedeckelt ist, müssen die vorhandenen Mittel auch dann reichen, wenn die Zahl der behinderten Kinder steigt. sve

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