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Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, über eine Berliner Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot zu entscheiden.

© picture alliance/dpa/Martin Schutt

Tagesspiegel Plus Update

Pauschales Kopftuchverbot vor dem Aus: Deshalb ließ das Bundesverfassungsgericht die Berliner Bildungsverwaltung abblitzen

Berlin darf muslimischen Lehrerinnen nicht generell das Kopftuch verbieten. Das Neutralitätsgesetz muss geändert werden – und ist womöglich schon jetzt brüchig.

| Update:

Das Berliner Neutralitätsgesetz hat in seiner jetzigen Form keinen Bestand. „Ein pauschales Kopftuchverbot für Pädagoginnen wird es in Berlin in Zukunft nicht mehr geben“, erklärte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) am Donnerstag. „Auch die anderen im Neutralitätsgesetz geregelten Bereiche werden überprüft werden müssen.“ Das gelte auch für die Justiz. Das Gesetz müsse nun „umgehend“ überarbeitet werden.

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