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© Foto: Gregor Fischer/dpa

Nachgefragt im Briefwahllokal: So reagieren Berliner Wähler auf die Entscheidung aus Karlsruhe

Der Termin für die Wiederholungswahl am 12. Februar steht. Im Briefwahllokal in Friedrichshain-Kreuzberg sind davon längst nicht alle Wähler begeistert.

Von Gabrielle Meton

Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, wie auch in ganz Berlin, ist die Briefwahl seit dem 2. Januar geöffnet. Für einige Wähler:innen war die Zulassung der Wahlfortsetzung durch das Bundesverfassungsgericht am Dienstag ein guter Grund, noch am selben Tag vor Ort ihre Stimmen abzugeben. 

Diejenigen, die an diesem Tag aus den Wahlkabinen im Bezirksamt kommen, sind von der Wahlwiederholung etwas verärgert. Er habe mit der Abgabe seiner Stimme bis zur Entscheidung der Karlsruher Richter gewartet, berichtet Damian. „Eine Wahlwiederholung bringt viel Verunsicherung mit sich“, erklärt er. Eine Vielzahl von Wahlen verursache zudem hohe Kosten für die Stadt. „Geld, mit dem man schönere Sachen machen könnte“, meint eine andere Wählerin. 

Als Sigurd von der Wiederholungswahl erfuhr, wollte er zunächst kein zweites Mal zur Wahl gehen. Die Aussicht auf eine geringe Wahlbeteiligung habe ihn schließlich aber doch zur Wahlurne getrieben. „Man weiß nie, was passieren kann“, sagt er. Einige Experten befürchten, dass diesmal weniger Berliner zur Wahl gehen werden als noch 2021. Traditionell profitieren davon etwa die CDU und die Grünen, während SPD und Linke Stimmanteile verlieren.

Sascha und Iva begrüßen indes, dass die Wahl wiederholt wird, auch wenn eine gewisse Unsicherheit besteht. Sascha war selbst Wahlhelfer an einer Kreuzberger Schule während der Wahl im Jahr 2021 und erinnert sich an einen „sehr chaotischen“ Ablauf. „Ich fand die Ergebnisse vom letzten Mal auch ein bisschen fragwürdig“, sagt Iva. 

Sie wie auch andere Wähler:innen des Bezirkes sind zuversichtlich, dass die Stadt Berlin die Wiederholungswahl erfolgreich durchführen kann. Laut Landeswahlleiter Stephan Bröchler wurden diesmal so viele Stimmzettel gedruckt, dass sie theoretisch für 140 Prozent der Wählerinnen und Wähler reichen – demgegenüber stehen 116 Prozent im Jahr 2021.

Die Anzahl der Wahlkabinen pro Lokal wurde verdoppelt, auf durchschnittlich 4,5 Kabinen pro Wahllokal. Neun bis 14 Wahlhelfer soll es pro Lokal geben, insgesamt 8000 mehr als bei der ersten Abstimmung. 

Das Bundesverfassungsgericht hat die Durchführung der Wiederholungswahl allerdings nur genehmigt. Theoretisch könnte diese also auch nach dem 12. Februar noch für rechtswidrig erklärt werden.  „Ich gehe davon aus, dass meine Stimme zählt und dass es besser läuft als letztes Mal“, sagt Silvia. „Ich hoffe, wir müssen nicht noch eine zweite Wahl wiederholen“, schließt sie lachend.  

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