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Nach der Flucht aus dem Gefängnis: Sicherungsverwahrter in Berlin wegen Urkundenfälschung verurteilt
Vor zwei Jahren floh Christian B. aus der Sicherungsverwahrung. Erst nach zehn Tagen wurde er gefasst. Das Urteil wegen seines Tricks erging jetzt. Es ist milde: 360 Euro.
Von Jörn Hasselmann
Eine „Lockerung“ ist für einen Langstrafer oder Sicherungsverwahrten ein kleiner Lottogewinn. Lockerung heißt: Begleitete oder sogar unbegleitete Ausgänge, also mal raus aus dem Knast. Nur 17 von 48 Sicherungsverwahrten gewährt die Justiz eine solche Lockerungen. Fast alle halten sich an die Regeln - bis auf Christian B.
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