Tagesspiegel Plus
Kommissionsexpertin über Berliner Volksentscheid: „Es scheint Konsens, dass eine Entschädigung unterhalb des Verkehrswerts möglich ist“
Die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen scheint möglich. Anna Katharina Mangold, Kommissionsmitglied, über Transparenz und die mögliche Höhe von Entschädigungen.
Von Robert Kiesel
Frau Mangold, laut dem Zwischenbericht der Expertenkommission zur Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ ist die Vergesellschaftung von Wohnungen rechtlich und finanziell machbar. Richtig?
Die Kommission hat sich Mühe gegeben, einen sehr differenzierten Zwischenbericht zu schreiben. Klar ist: Die Fragen sind zu komplex, um ganz einfache Antworten zu geben. Dass der Prozess bereits jetzt zu wichtigen Einigungen geführt hat, freut mich aber sehr.
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