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Am Karfreitag sind Tanzveranstaltungen zwischen 4.00 und 21.00 verboten.

© picture alliance / Sophia Kembow

Clubs und Kneipen in Berlin und Brandenburg: Das Tanzverbot am Karfreitag wird unterschiedlich kontrolliert

Von 4 Uhr bis 21 Uhr gilt am Karfreitag Tanzverbot in Berlin und Brandenburg. Nicht alle Ordnungsämter gehen damit gleich um.

Das in Berlin und Brandenburg geltende Tanzverbot an Karfreitag in Clubs und Kneipen wird in diesem Jahr sehr unterschiedlich kontrolliert.

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„Spezifische Kontrollen bezüglich des Tanzverbots sind nicht geplant“, teilte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf am Donnerstag mit. Generell sei das Ordnungsamt an dem Feiertag aber unterwegs, genau wie in den anderen Berliner Bezirken.

In Mitte kontrolliere man „im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten“, sagte ein Sprecher. Dort seien im gesamten Bezirk nur drei Doppelstreifen im Einsatz. Veranstaltungen, die trotz des Verbots stattfinden, seien den Ordnungsämtern nicht bekannt. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, zuständig für zahlreiche Clubs, äußerte sich am Donnerstag zunächst nicht.

In der brandenburgischen Stadt Prenzlau werden Mitarbeiter des Ordnungsamts entsprechend kontrollieren und auch Hinweise entgegennehmen, sagte eine Sprecherin. Generell wisse man von keinen Partys an Karfreitag.

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Eine Sprecherin der Stadt Potsdam teilte mit: „Bis auf eine Ausnahme konnte auch nach ausführlicher Recherche im Internet keine Werbung festgestellt werden. Dieser eine Gewerbebetrieb wird morgen von den Mitarbeitenden des Gewerbeamtes persönlich aufgesucht“. Auch in Cottbus sei das Ordnungsamt im Einsatz.

Nach der Feiertagsschutz-Verordnung gilt am Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag von 4 Uhr bis 21 Uhr ein Verbot von „öffentlichen Tanzveranstaltungen“ und „musikalischen Darbietungen jeder Art“, die in Räumen mit Schankbetrieb stattfinden. Ein Blick auf die Veranstaltungskalender in Berlin zeigt, dass viele Clubs am Freitag ihre Türen öffnen, oft erst gegen 22 Uhr. (dpa)

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