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Energie-Contracting: Heizen? Oder heizen lassen?

Wann lohnt sich Energie-Contracting?

In Zeiten steigender Preise für Öl und Gas bekommt eine Idee für Wohnungseigentümer immer mehr Charme – Energie-Contracting. Denn das Wort umschreibt die Auslagerung der Wärmeversorgung an einen externen Dienstleister. Dieser wird zum Betreiber der Heizungsanlage und übernimmt die komplette Versorgung der Anlage.

Attraktiv ist das vor allem für Besitzer und Eigentümergemeinschaften von Immobilien, deren Heizungen dringend modernisiert werden müssen. Denn in der Regel plant, finanziert, errichtet, führt und wartet der Dienstleister die Heizanlage. So kaufen Eigentümer einer Wohnanlage die gesamte Wärme bei einem Dienstleister ein und bezahlen dafür einen sogenannten Wärmepreis. In der Praxis haben Eigentümer vermieteter Wohnungen dadurch oft einen finanziellen Vorteil. Für Mieter kann es allerdings teurer werden, denn der Vermieter kann die Rechnung voll an den Mieter weiterreichen. „Unseren Erfahrungen nach liegt der monatliche Wärmepreis für Contracting durchschnittlich bei etwa 1,30 Euro pro Quadratmeter“, so Gabriele Heinrich vom Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum. Im Vergleich mit den Heizkosten in Deutschland – derzeit im Mittel etwa 1,10 Euro pro Quadratmeter und Monat – sei das teurer. Ausgleich für die Aufwendungen für Investition und Instandhaltung, die der Dienstleister trägt. Besonders attraktive Angebote entpuppen sich allerdings gern als Einstiegspreise, die schnell erhöht werden.

Für einzelne Wohnungen oder Einfamilienhäuser ist das Contracting nichts – es lohnt sich schlicht nicht. „Im Bereich des Privatkunden ist das Energie-Contracting bisher kaum angekommen“, sagt Thomas Penningh vom Verband Privater Bauherren (VPB). Eigentümer- und Bauherren-Gemeinschaften oder Vermieter von Mehrfamilienhäusern könnten allerdings profitieren. „Contracting ist immer eine Lösung für die zentrale Beheizung eines ganzen Gebäudes“, sagt auch Ingrid Vogler vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW).

Wer an einem Contracting interessiert ist, sollte allerdings Fallstricke in manchen Vereinbarungen nicht außer Acht lassen. Viele Verträge enthalten für den Contracting-Kunden unvorteilhafte Regelungen zum Vertragsende, die ihn nach 20 Jahren Vertragslaufzeit ohne eigene Heizanlage stehen lassen. „Auch sogenannte Preisgleitklauseln, mit der die Contracting-Unternehmen zukünftige Preissteigerungen festlegen, sollte niemand ohne fachliche Prüfung unterschreiben“, rät Gabriele Heinrich vom Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum. Vogler rät außerdem, sich die Verlängerungsoptionen und Kündigungsbedingungen des Vertrages genau durchzulesen. Außerdem schade es nicht, Vergleichsangebote einzuholen, um zu sehen, ob das Angebot eines Dienstleisters wirklich so gut ist wie es scheint. Darüber hinaus muss der Wärmeverbrauch genau ausgerechnet werden, damit die Kostenermittlung für das Contracting am Ende stimmt.

Angelika Röpcke (dpa)

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