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Zum Tod des Juristen Georg Küpper: Stets eine fröhliche Wissenschaft

Georg Küpper prägte auf besondere Weise die Haltung Arthur Schopenhauers. Hier fand sich der Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Potsdam wieder.

Georg Küpper prägte auf besondere Weise die Haltung Arthur Schopenhauers. Hier fand sich der Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Potsdam wieder. Er lebte auf einzigartige Weise Schopenhauers beißenden Pessimismus mit rheinischem Humor. In diesem Sinne war die Wissenschaft von Georg Küpper stets eine fröhliche Wissenschaft. Am 23. Januar ist Georg Küpper in Berlin plötzlich und unerwartet im Alter von 66 Jahren verstorben.

Professor Küpper gehörte zu den Gründungsprofessoren der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam, deren Dekan er im Jahr 1993 war. Seit 1991 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im vergangenen Jahr vertrat Georg Küpper das Straf- und Strafprozessrecht sowie die Rechtsphilosophie in Forschung und Lehre. Der gebürtige Kölner begann in seiner rheinischen Heimat den Weg zu einem prominenten deutschen Strafrechtswissenschaftler. Nach dem ersten und zweiten juristischen Staatsexamen suchte das OLG Köln, ihn mit einem persönlichen Schreiben zum Eintritt in die Justiz zu ermuntern. Sein Herz jedoch schlug für die Universität. Schon in der Dissertation über das erfolgsqualifizierte Delikt zeigte sich seine besondere Gabe zu Scharfsinn und Prägnanz, die sodann in der Habilitationsschrift mit den Grenzen der normativierenden Strafrechtsdogmatik eine grundlegende Kritik folgen lies. Er schloss mit der treffenden Mahnung: „Zurück zu den Dingen selbst!“

Nach Vertretungen an den Universitäten in Heidelberg und Bochum erreichte ihn schließlich der Ruf nach Potsdam, den er gerne angenommen hat. Zu dieser Zeit war er in der Wissenschaft längst kein Unbekannter mehr und wurde als besonderes Talent empfohlen. Bei seinen Studierenden war Georg Küpper wegen seiner klaren Gedanken und wohl gesetzten Pointen beliebt und geschätzt. Deren Interessen lagen ihm am Herzen. Zugleich pflegte er zu den übrigen Hochschullehrern der Fakultät ein kollegiales und stets herzliches Verhältnis. Nichts lag ihm ferner als persönlicher Streit.

Georg Küpper war ein lebendiger Mensch, der natürlich auch Ecken und Kanten hatte. Jedoch Freiheit und Selbstbestimmtheit waren für ihn prägende Eigenschaften und Selbstverständlichkeiten, die er ebenfalls seinen Mitarbeitern und Schülern zugestand und abverlangte. Mit einer Haltung von persönlicher Förderung, vorausgesetzter Eigenständigkeit und scharfsinniger Kritik war Georg Küpper akademischer Lehrer zahlreicher Doktorandinnen und Doktoranden.

Das wissenschaftliche Werk von Georg Küpper ist vielfältig und reicht von dem klassischen Lehrbuch zum Strafrecht Besonderer Teil 1 bis hinein in die leidenschaftlich betriebene Rechtstheorie und Rechtsphilosophie. Am Herzen lagen ihm Leben und Werk Schopenhauers, wobei er sich langjährig in der Schopenhauer-Gesellschaft engagierte. René Börner

Rene Börner

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