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Universität Potsdam: Verfassungsrichter kippen frühere Rückmeldegebühren für Studenten

Mehrere Studenten der Universität Potsdam hatten gegen die Rückmeldegebühren zwischen 2001 bis 2007 geklagt. Das Bundesverfassungsgericht gibt ihnen Recht.

Potsdam/Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die früheren Rückmeldegebühren für Studenten an der Uni Potsdam gekippt. Die Regelung, wonach damals 100 Mark beziehungsweise später 51 Euro zu zahlen waren, sei nicht mit den Grundgesetz vereinbart, heißt es in dem am Montag auf der Internetseite des Gerichts veröffentlichten Beschluss. Geklagt hatten mehrere Studenten, die die Gebühren für die Jahre 2001 bis 2007 nur unter Vorbehalt gezahlt hatten.

Das Gericht hatte zuvor bereits in vergleichbaren Fällen unter anderem in Berlin entschieden, dass Rückmeldegebühren grundsätzlich zulässig waren, aber nicht deutlich über den Bearbeitungskosten liegen durften. Die Bundesrichter entschieden aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg. Dieses muss jetzt endgültig über eine Rückzahlung des Geldes entscheiden. (dpa)

Rochus Görgen

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