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Der TV-Moderator und Satiriker Jan Böhmermann will vor dem OLG Hamburg erreichen, dass das teilweise Verbot seines "Schmähgedicht" aufgehoben wird.

© Oliver Berg/dpa

"Schmähgedicht" über Erdogan: Urteil zur Causa Böhmermann erst im Mai

Das Oberlandesgericht in Hamburg hat am Dienstag noch nicht festgelegt, ob das "Schmähgedicht" des Satirikers Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten auch weiterhin in großen Teilen verboten bleibt.

Die mündliche Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamburg im Zivilrechtsstreit zwischen dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan und dem deutschen Satiriker Jan Böhmermann ging am Dienstag ohne greifbares Ergebnis zu Ende. Die Pressekammer des OLG kündigte ein Urteil für den 15. Mai an, auf eine bestimmte Richtung wollte sich das Gericht nicht festlegen.

In dem Berufungsverfahren vor der Pressekammer des Oberlandesgerichts wehrt sich Jan Böhmermann gegen das vom Landgericht Hamburg im Februar 2017 verfügte Verbot, weite Teile der Schmähkritik an Erdogan aus einer „Neo Magazin Royale“-Sendung Ende März 2016 zu wiederholen. Böhmermann lehnt die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung ab. Das Herauslösen einiger Passagen aus dem Kontext sei nicht zulässig, argumentiert sein Anwalt Christian Schertz. Notfalls werde man auf eine Klärung der Frage vor dem Bundesverfassungsgericht drängen.

Erdogans Anschlussberufung ist wohl vom Tisch

Auch Erdogan hatte Berufung eingelegt mit dem Ziel, das komplette Gedicht zu verbieten. Erdogan wird inzwischen von einem anderen Anwalt vertreten, nachdem der türkische Präsident den deutschen Behörden Nazi-Methoden vorgeworfen hatte. Das Gericht ließ erkennen, dass Erdogans Anschlussberufung kaum Chancen auf Erfolg hat. Allerdings ließ es offen, ob zugleich der Berufung von Böhmermann stattgegeben wird. Die Kritik am Urteil des Landgerichts sei zur Kenntnis genommen worden. Das Urteil aus der Vorinstanz wurde allerdings als durchaus „sorgfältig und gut begründet“ bezeichnet.

Der Senat machte deutlich, dass es sich bei dem Beitrag um Satire handele. Satirefreiheit sei aber nicht grenzenlos, sagte Richter Andreas Buske. Wenn sie in die Menschenwürde eingreife, stoße sie an ihre Grenzen. Zu welchem Ergebnis die Schlussbewertung kommen werde, ließ der Richter offen. Kurt Sagatz

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