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Ferdinand Kirchhof (links) ist Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, das über die Verfassungsbeschwerden zur Erhebung des Rundfunkbeitrages urteilen wird.

© dpa

Rundfunkbeitrag: Verfassungsrichter nicht befangen

Bundesverfassungsgericht: Vizepräsident Kirchhof darf über Rundfunkbeitrag urteilen

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, ist im Rechtsstreit um die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags nicht befangen. Auch wenn dessen Bruder, der Finanzverfassungsrechtler und ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof, 2010 ein Gutachten für ARD und ZDF zum Rundfunkbeitrag erstellt hat, führe dies nicht zur Unvoreingenommenheit von Vizepräsident Kirchhof, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 1 BvR 745/17 und 1 BvR 981/17)

Hintergrund des Ablehnungsgesuchs gegen Ferdinand Kirchhof sind Verfassungsbeschwerden gegen den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den nun grundsätzlich alle Haushalte und Betriebe zahlen müssen, unabhängig davon, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist oder nicht. Das Bundesverfassungsgericht will über die Verfassungsmäßigkeit des Beitrags am 16. und 17. Mai verhandeln. Das Urteil wird für den Herbst erwartet.

Verwandtschaft begründet keine Befangenheit

Zwei der Beschwerdeführer halten Vizepräsident Kirchhof möglicherweise für befangen, so dass er an der Entscheidung nicht teilhaben dürfe. Grund: Sein Bruder Paul habe 2010 im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein Gutachten zum Rundfunkbeitrag erstellt, in dem er diesen befürwortete. In der Gesetzesbegründung zum Rundfunkbeitrag wurde auf dieses Gutachten Bezug genommen.

"Allein Verwandtschaft begründet keine Besorgnis der Befangenheit", heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Die Unparteilichkeit des Vizepräsidenten Kirchhof sei mit der Gutachtenerstellung seines Bruders nicht berührt. Es fehle an zusätzlichen Umständen, die eine Befangenheit begründen könnten. (mit epd)

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