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Update

Rückzahlung von Rückmeldegebühren: Universität Potsdam reagiert auf AStA-Kritik mit Dementi

Die Universität Potsdam weist die Vorwürfe des AStA zurück: Man habe keine Berufung gegen ein Urteil zur Rückzahlung von Studiengebühren eingelegt. Noch nicht.

Potsdam - Die Universität Potsdam hat die Behauptung des Allgemeinen Allgemeine Studentenausschusses (AStA) zurückgewiesen, dass Berufung gegen das vor zwei Monaten gefallene Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichts zur Erstattung von verfassungswidrigen Rückmelde- und Verwaltungsgebühren eingelegt worden sei. „Ob die Einlegung der Berufung erfolgversprechend ist, ist derzeit noch immer Teil der prozessualen Prüfung und Abstimmung mit der übergeordneten Behörde, dem Landeswissenschaftsministerium“, erklärte Universitätssprecherin Silke Engel am Donnerstag. Bis 13. Juni werde eine Entscheidung fallen, hieß es. Am Mittwoch hatte der AStA in einer Mitteilung kritisiert, die Uni habe sich für weitere juristische Auseinandersetzungen entschieden. 

In den Verfahren geht es um rechtswidrig erhobene Gebühren in Höhe von 51 Euro, die in den 2000er-Jahren pro Semester fällig waren. Die Uni Potsdam lehnt eine Erstattung ab, weil die Ansprüche verjährt seien. Allerdings hatte der damalige Uni-Rektor im Jahr 2004 gegenüber Studierendenvertretern zugesichert, dass die Verjährung ihrer Ansprüche auf Rückerstattung erst beginne, wenn die Gebühren für verfassungswidrig erklärt würden – was mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2017 dann auch geschah. Auf eine PNN-Anfrage zu der Kritik hatte die Universität am Mittwoch zunächst nicht reagiert. Der AStA hatte sich in seiner Mitteilung auf eine Erklärung von Uni-Präsident Oliver Günther auf der Sitzung des akademischen Senats am 15. Mai berufen.

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