zum Hauptinhalt

Rückzahlung der Rückmeldegebühren: GEW und Studentenvertretungen bereiten Klagen vor

Rechtswidrige Rückmeldegebühren: Aus Angst vor Verjährung der Ansprüche werden Massenklagen ehemaliger Studenten vorbereitet. In Potsdam geht es um mehrere Millionen Euro.

Potsdam - Im Streit um rechtswidrige Rückmeldegebühren an Brandenburger Hochschulen bereiten die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Brandenburgische Studentenvertretung Massenklagen ehemaliger Studenten vor. Weil das Land weiterhin die Rückzahlung verweigere, drohe zum Ende des Jahres die Verjährung der Ansprüche, teilten die GEW und die Studentenvertretung gemeinsam mit. Daher müssten die Betroffenen vorher selbst klagen, um die Verjährung ihres Anspruchs zu verhindern. Mit einer Umfrage solle ermittelt werden, ob es mindestens 200 Interessierte an einer Massenklage gibt, die über einen Prozesskostenfinanzierer abgewickelt werden soll.

[Was ist los in Potsdam und Brandenburg? Die Potsdamer Neuesten Nachrichten informieren Sie direkt aus der Landeshauptstadt. Mit dem neuen Newsletter Potsdam HEUTE sind Sie besonders nah dran. Hier geht's zur kostenlosen Bestellung.]

Das Bundesverfassungsgericht hatte die an allen Brandenburger Hochschulen von 2001 bis 2008 erhobenen Gebühren im Januar 2017 für rechtswidrig erklärt. Dennoch verweigerten die Hochschulen und das Land Brandenburg die Rückzahlungen an Tausende Studenten, weil die Verjährungsfrist ihrer Ansicht nach spätestens im Januar 2013 abgelaufen war. Allein an der Uni Potsdam könnten nach Angaben des Allgemeinen Studentenausschusses bis zu 50.000 Studenten eine Summe von insgesamt 30 Millionen Euro fordern.

Dagegen hatte das Verwaltungsgericht Potsdam im März 2019 in einem Musterverfahren entschieden, dass die Uni Potsdam zwei Studenten jeweils knapp 800 Euro Rückmeldegebühren zurückzahlen muss. Die Uni legte dagegen Berufung beim Oberverwaltungsgericht ein, über die noch nicht entschieden ist.

Die Kläger hatten sich auf ein Schreiben des früheren Rektors der Universität Potsdam, Wolfgang Loschelder, vom November 2004 berufen. Darin war den Studenten zugesichert worden, dass die Verjährung ihrer Ansprüche erst beginne, wenn die Gebühren für verfassungswidrig erklärt würden. Das Gericht hatte sich dieser Auffassung angeschlossen. Die Studenten hätten im Vertrauen auf Loschelders Schreiben auf Klagen verzichtet, so die Richter.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false