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Mathematiker Klaus Denecke.

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Homepage: Mathematiker wird für Plagiat gerügt Uni sieht Plagiatsvorwurf als erwiesen an

Die Universität Potsdam hat nun Konsequenzen aus dem Plagiatsfall des Mathematikers Klaus Denecke gezogen. „Nach sorgfältiger Prüfung und unter Hinzuziehung eines externen Experten stellten die Mitglieder der Potsdamer Kommission fest, dass der Plagiatsvorwurf begründet ist“, teilte die Universität am Dienstag mit.

Die Universität Potsdam hat nun Konsequenzen aus dem Plagiatsfall des Mathematikers Klaus Denecke gezogen. „Nach sorgfältiger Prüfung und unter Hinzuziehung eines externen Experten stellten die Mitglieder der Potsdamer Kommission fest, dass der Plagiatsvorwurf begründet ist“, teilte die Universität am Dienstag mit. Der geschäftsführende Präsident der Universität, Thomas Grünewald, erteilte als Reaktion eine schriftliche Rüge. Zudem entzog der Fakultätsrat der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät dem früheren Lehrstuhlinhaber das Recht der Mitwirkung an Habilitations- und Promotionsverfahren.

Die Universität sieht es als erwiesen an, dass der mittlerweile emeritierte Professor aus einer Publikation des Marburger Mathematikers Hans-Peter Gumm abgeschrieben hat. Gumm hatte große Teile einer englischsprachigen Einführung in moderne mathematische Verknüpfungen und Strukturen, die Denecke in einem Wissenschaftsverlag in Singapur veröffentlicht hat, als sein geistiges Eigentum wiedererkannt. Daraufhin hatte Gumm den Fall im Internet öffentlich gemacht.

Klaus Denecke wird nun „im Einvernehmen mit der Universität und der Fakultät“ seine Tätigkeit als akademischer Lehrer und Prüfer und als Betreuer von Promotionen bis auf Weiteres ruhen lassen, hieß es von der Uni. Der Mathematiker werde zudem die betroffene Schrift aus seiner Publikationsliste entfernen und den Verlag ersuchen, die noch im Handel angebotenen Exemplare des Buches einzuziehen.

Die Potsdamer Universität war in jüngster Zeit mit zwei weiteren Plagiatsfällen konfrontiert worden. So soll Niedersachsens Kultusminister Bernd Althusmann (CDU), der an der Potsdamer Uni promoviert hat, Passagen seiner Doktorarbeit anderen Publikationen entnommen haben. Ihm wird vorgeworfen, dabei erheblich gegen wissenschaftliche Regeln verstoßen zu haben. Eine Vorprüfung des Dekans der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, Klaus Goetz, kam zu dem Ergebnis, dass „die Verdachtsmomente nicht hinreichend ausgeräumt“ werden konnten. Die 2007 abgegebene Dissertation wird nun in einem formellen Untersuchungsverfahren geprüft.

Der zweite Fall, in dem es um den Vorwurf des Plagiats geht, betrifft die FDP-Politikerin und Unternehmerin Margarita Mathiopoulos. Auch der Honorarprofessorin der Uni Potsdam wird vorgeworfen, Passagen ihrer an der Uni Bonn verfassten Doktorarbeit abgeschrieben zu haben. Seit Mitte Juli Woche wird ihre Dissertation aus dem Jahre 1986 in Bonn geprüft. Dort war die Arbeit bereits 1991 ohne Ergebnis überprüft worden.

An der Uni Potsdam beschäftigt sich die Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit Plagiatsfällen. Sie besteht aus sieben Wissenschaftlern der verschiedenen Fakultäten. Vorsitzender ist der Jurist Tobias Lettl. Wird Fehlverhalten festgestellt, sind verschiedene Konsequenzen bis zum Entzug des akademischen Grades möglich. Auch eine Strafanzeige ist denkbar, wenn der Tatbestand einer Straftat vorliegt. Wie lange eine solche Überprüfung dauert, hängt von der Komplexität des Falls ab. Jan Kixmüller

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