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Auf gut Internetdeutsch heißt das "Overblocking".

© Andrea Warnecke/dpa-tmn

Funktioniert das Netzwerkdurchsetzugsgesetz?: 400 statt 25 000 Beschwerden

Kaum Beschwerden beim Bundesamt für Justiz über mangelhafte Löschung von Hassbotschaften durch soziale Medien.

Sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hassbotschaften im Internet (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) haben sich sehr viel weniger Nutzer wegen mangelhafter Löschungen beschwert als erwartet. Bis Ende Mai seien beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über das Online-Formular erst knapp 400 Meldungen eingegangen, berichtete das „Handelsblatt“ unter Berufung auf die Bonner Behörde.

Der Gesetzgeber war nach Angaben eines Sprechers des Bundesamtes von rund 25 000 Meldungen und 500 Bußgeldverfahren im Jahr ausgegangen. Gründe für die niedrige Zahl der Anzeigen nannte er nicht. Nähere Anhaltspunkte könnten sich unter anderem aus den künftigen Berichten der sozialen Netzwerke beziehungsweise der künftigen Evaluierung des Gesetzes ergeben, sagte er.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gilt seit dem 1. Januar. Es setzt bestimmte Löschfristen bei offensichtlich strafbaren Inhalten wie Volksverhetzung. Offenkundig strafbare Inhalte sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden, bei schwieriger zu entscheidenden Fällen soll innerhalb von sieben Tagen dagegen vorgegangen werden. Wer dieser Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Bußgelder in Millionenhöhe.

Das Bundesamt für Justiz sperrt oder löscht selber keine rechtswidrige Inhalte, das müssen die Netzwerkbetreiber erledigen. Wobei der Maßstab dafür, was gesperrt oder gelöscht wird, nicht von den sozialen Medien gesetzt wird. Maßgeblich, so das BfJ, sind allein die deutschen Strafgesetze. Die Plattformbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, halbjährlich in einem öffentlich zugänglichen Bericht Auskunft darüber geben, mit wie vielen Nutzer-Beschwerden sie es seit Januar zu tun hatten und wie das Netzwerk damit umgegangen sei. Eine Sprecherin für Facebook sagte dem Tagesspiegel, dass deswegen aktuell keine Zahlen veröffentlicht werden können, die werde es erst im Juli im „Bundesanzeiger“ geben. Zugleich verwies sie auf die global gewachsenen Anstrengungen von Facebook. So seien im dritten Quartal 2017 insgesamt 1,6 Millionen Inhalte gelöscht worden, von Januar bis März 2018 seien es bereits 2,5 Millionen Inhalte gewesen. In Deutschland sind es derzeit rund 1500 Personen, die in Berlin und Essen Inhalte im Auftrag von Facebook prüfen. Bis Ende des Jahres soll die Zahl auf 2000 Mitarbeiter erhöht werden. Laut Netzwerk prüfen die Teams die Inhalte auf Deutsch und in mehreren Sprachen.

Grüne und FDP bleiben bei Kritik am Gesetz

Politiker der Opposition im Bundestag halten die jetzt öffentlich gewordenen Zahlen der Behörde für wenig aussagekräftig. Das geringe Beschwerdeaufkommen sei „keineswegs ein Indiz für eine gute gesetzliche Regelung oder ein Abnehmen der Problematik“, sagte Fraktionsvize Konstantin von Notz (Grüne) dem „Handelsblatt“. Vielmehr seien die geringen Zahlen eher ein Beleg dafür, dass auch die Nutzerinnen und Nutzer die Meinung teilten, „dass eine Bundesbehörde als Schlichtungsstelle schlicht ungeeignet ist“. Laut dem FDP-Digitalpolitiker Jimmy Schulz ist die Zahl der Beschwerden deswegen so gering, weil Facebook sich im Zweifel für das Löschen eines Beitrags entschieden habe, statt eine Strafe zu riskieren. „Sollte sich das bestätigen, wäre das ein weiterer Beleg dafür, dass dieses Gesetz Mumpitz ist“, sagte Schulz dem „Handelsblatt“.

Dagegen sagte die SPD-Netzpolitikerin Saskia Esken der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft, die geringe Zahl von Meldungen über nicht gelöschte Hasskommentare sei eine Bestätigung dafür, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz tatsächlich greife. Offenbar gingen die sozialen Netzwerke „verantwortungsvoll mit ihrer Aufgabe“ um. „Ich erwarte, dass der befürchtete Effekt des Overblockings nicht eintreten wird“, fügte Saskia Esken hinzu. Joachim Huber

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