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Homepage: Friedrichs „Judenporzellan“

Die Potsdamer Historikerin Irene Diekmann sprach über die Judenpolitik Friedrichs II.

In Berlin hatte um 1750 ein Zwanzigjähriger ein Lustspiel mit dem anzüglichen Titel „Die Juden“ geschrieben: Gotthold Ephraim Lessing. Aber er verspottete nicht wie erwartet diese Menschen, sondern prangerte die Vorurteile, unter denen sie leiden mussten, an. Die Hauptperson sagt: „Ich bin kein Freund allgemeiner Vorurteile über ganze Völker.“ Auf Preußenkönig Friedrich II. trifft das nicht zu, wie die Potsdamer Historikerin Irene Diekmann jetzt bei einem Vortrag zur Judenpolitik des Alten Fritz im Rahmen der Uni-Veranstaltungsreihe „DenkMahl“ anlässlich des 300. Geburtstags des Königs erläuterte.

Schon Friedrichs Vater, Friedrich Wilhelm I., betrachtete die Juden in Preußen vor allem von steuerlichem Standpunkt aus, als Einnahmequelle, die so ergiebig wie möglich sein sollte. Er erfand immer neue Judensteuern und hat auch nie einen Hehl daraus gemacht, dass ihm nur an reichen Juden gelegen war. In dieser Tradition betrieb auch Friedrich Judenpolitik. War der rechtliche Rahmen für das Leben von Juden in Preußen schon unter der Herrschaft des Soldatenkönigs eng gestrickt, wurde es unter König Friedrich noch schwerer.

Irene Diekmann, promovierte Historikerin mit dem Forschungsschwerpunkt Deutsch-jüdische Geschichte und stellvertretende Direktorin am Moses Mendelssohn Zentrum, betonte in ihrem Vortrag, dass der vielzitierte Satz „Jeder soll nach seiner Façon selig werden“ kaum auf die Juden zutraf, mussten sie doch deutliche Diskriminierungen über sich ergehen lassen. Den Friedrich-Geburtstags-Jubelfeiern dieses Jahres stellt sie deutlich kritische Momente entgegen.

Friedrich II. erließ 1750 das „Revidierte Generalprivilegium und Reglement“, in dem die aufenthaltsberechtigten Juden in sechs Klassen unterteilt wurden. Am besten gestellt waren die wenigen „Generalprivilegierten“, die man christlichen Kaufleuten gleichstellte. Zu ihnen gehörten steinreiche Kaufleute oder Münzunternehmer, die dem König bei der Finanzierung des Siebenjährigen Krieges gute Dienste leisteten. Dann gab es „ordentliche Schutzjuden“, die ihren Schutzbrief auf zwei ihrer Kinder übertragen durften, während „außerordentliche Schutzjuden“ nur ein Kind „ansetzen“ durften, so sie es denn mit 1000 Talern ausstatteten. Außerdem wurden öffentliche und private Bedienstete sowie „Tolerierte“, die über keinerlei Rechtsansprüche verfügten, geduldet. Diese Gesetze wurden erlassen, nachdem eine Zählung ergab, dass es weit mehr Juden in Preußen gab als erwartet. Friedrichs Land hatte in den 1740er Jahren rund vier Millionen Einwohner, davon 14 000 Juden. Das waren 0,5 Prozent der Gesamteinwohnerzahl.

Irene Diekmann machte darauf aufmerksam, dass Friedrich in seinem Politischen Testament von 1752 Juden als gefährliche Sektierer ansah. Für sein Land wären sie kaum zu gebrauchen, es sei denn, sie würden Geld in die Staatskasse bringen. So bürdete man ihnen eine Sonderabgabe mit dem sogenannten Judenporzellan auf, um den Absatz der 1763 von Friedrich gekauften Berliner Porzellanmanufaktur anzukurbeln, wie Irene Diekmann erklärt: Durch Kabinettsbefehl am 21. März 1769 ordnete der König an, dass Juden bei der Neuvergabe beziehungsweise Vererbung von Schutzbriefen und beim Kauf von Grundstücken für 300 Taler sowie bei Empfang eines Generalprivilegs für 500 Taler Geschirr der Königlichen Porzellanmanufaktur Berlin kaufen und ins Ausland exportieren sollten. Dies führte zu existenzgefährdenden wirtschaftlichen Einbrüchen bei den Juden. 1779, so die Historikerin, hatten 13 Juden noch einen Rückstand von 2675 Reichstaler „Porzellansteuer“ zu begleichen: „Ihnen drohte die Ausweisung aus Preußen.“ Erst nach Friedrichs Tod wurde die Kabinettsorder aufgehoben.

Auch der berühmte Philosoph Moses Mendelssohn war von Diskriminierungen betroffen. Er konnte nur Bürger Berlins werden, weil ihn der Seidenfabrikant Isaak Bernhard als Hauslehrer, später als Buchhalter und Geschäftsführer anstellte. Die Aufnahme in die Akademie der Wissenschaften wurde trotz prominenter Fürsprecher vom König abgelehnt und die Heirat mit Fromet Gugenheim gestaltete sich als schwierig: Moses erhielt für seine Frau zunächst nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Später wurde ihr und den Kindern jedoch ein Generalprivileg zugesprochen.

Erst nach der Niederlage Preußens gegen Napoleon wurden am 11. März 1812 in einem Edikt sämtliche Juden als Staatsbürger anerkannt, mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Edikt verlieh ihnen ferner das Recht, nach eigener Entscheidung in der Stadt oder auf dem Land zu wohnen und akademische Schul-, Lehr- und Gemeindeämter zu bekleiden. „Doch gab es immerhin noch 33 Judenverordnungen, die mancherlei Restriktionen vorsahen“, so Irene Diekmann.

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