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Hohe Position. Noch finden sich Haftrichter aus der DDR-Zeit an Gerichten.

© dpa

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Podiumsdiskussion zur Überprüfung von DDR-Richtern und DDR-Staatsanwälten 1990 bis 1992

Die Stimmung im Saal war aufgeheizt bis nervös. Kaum verwunderlich, denn die Podiumsdiskussion unlängst in der Potsdamer Gedenkstätte Lindenstraße nahm sich des heiklen Themas „Überprüfung von DDR-Richtern und DDR-Staatsanwälten im Land Brandenburg“ an. Doch während Historiker, Studenten, Bürgerbewegte und eine Reihe ehemals vom SED-Regime verfolgter Frauen und Männer die letzten Sitzplätze füllten, hatten sich Justizministerium und Landtagsfraktion der Linken – trotz offizieller Einladung – für eine komplette Abwesenheit entschieden. Darauf waren so manche Besucher vorab schon eingestellt. Während Moderatorin Marianne Subklew-Jeutner noch freundliche Begrüßungsworte sprach, entrollten sie ihrerseits ein farbenfrohes Transparent: „Schöneburg traut sich nicht – wir trauen ihm auch nicht.“

In der Tat vergab der amtierende Justizminister Volkmar Schöneburg an diesem Abend wohl eine gute Chance, vor interessiert-aufgeschlossenem Publikum seine eigene Sicht auf den Umbau der Justiz in den frühen 1990er Jahren darzulegen. Dass er nicht sonderlich interessiert an jener Zeit ist, bescheinigte ihm erst vor wenigen Tagen das Gutachten der Enquetekommission des brandenburgischen Landtags zum Umgang mit der SED-Diktatur. Deren Leiterin, die Jura-Professorin Rosemarie Will, hatte die vollständigen Akten aller 243 in den brandenburgischen Staatsdienst übernommenen DDR-Richter und DDR-Staatsanwälte zur Einsicht angefordert. Erhalten hat sie aus dem Justizministerium nur anonymisierte Kopien von 172 Personalvorgängen der noch heute in Brandenburg tätigen Richter und Staatsanwälte (PNN berichteten). Schöneburg selbst hatte im Frühjahr 2011 immerhin eingeräumt, dass in der Brandenburger Justiz noch 150 Mitarbeiter mit Stasi-Vergangenheit, darunter immerhin 13 Richter und ein Staatsanwalt arbeiten würden.

Ende einer kleinen Aufregung? Wohl kaum. Die aus Nordrhein-Westfalen stammende Juristin Dorothea Schiefer, von 1990 bis 1992 Mitarbeiterin für den Brandenburger Richterwahlausschuss, schreckt die Zahl der seinerzeit „durchgekommenen“ Stasi-Belasteten jedenfalls gehörig auf. Schiefer erinnerte sich bei der bald sehr lebhaften Podiumsdiskussion in der Lindenstraße daran, dass die damals erstellten Überprüfungskriterien „teilweise illusionär“ waren und die Rahmenbedingungen unter denkbar ungünstigen Vorzeichen standen. So hätten in den Richterwahlausschüssen vor Ort westdeutsche Juristen keine wirklichen Befugnisse gehabt, umgekehrt die ostdeutschen Juristen-Kollegen aber schon – für objektive Entscheidungsfindungen wohl die Quadratur des Kreises. Und es bleiben noch andere, regional bedingte Merkwürdigkeiten: So hat die Übernahmepraxis für vormalige DDR-Richter und DDR-Staatsanwälte in Brandenburg offenbar jene in den anderen neuen Bundesländern in ihrer Laschheit noch sichtbar übertroffen. Zufall oder Vabanquespiel? Professor Rainer Schröder, Rechtshistoriker an der Humboldt-Universität zu Berlin, hat harte Zahlen parat: In Brandenburg habe die Übernahmequote der ehemaligen DDR-Richter bei 44 Prozent und jene der ehemaligen DDR-Staatsanwälte bei 55 Prozent gelegen. Doch Zahlenspiele hin oder her: Fest steht, dass in Brandenburg seinerzeit nicht nur Stasi-Belastungen übersehen wurden, sondern auch Juristen durchschlüpften, die unter Hammer, Zirkel und Ährenkranz keinerlei Skrupel zeigten, perfide politische Strafurteile gegen „Republikflüchtlinge“ und einfach Andersdenkende selbst zu fällen oder wenigstens mitzutragen. Die ehemalige Potsdamer DEFA-Regisseurin Sybille Schönemann etwa – 1984 wegen eines Ausreiseantrages in die BRD monatelang in der Lindenstraße in Untersuchungshaft und von ihren Kindern getrennt – weiß ihren damaligen Haftrichter heute in hoher Position am Potsdamer Arbeitsgericht. Ähnlich makaber wie Schönemanns Erfahrung erscheint, dass einige der 13 Stasi-belasteten und noch immer in Brandenburgs Justiz tätigen Richter während der letzten Jahre auch mit Restitutionsverfahren zur strafrechtlichen Rehabilitierung einstiger DDR-Justiz-Opfer befasst waren.

Im Lichte solcher Fehlentwicklungen ist sich Professor Rainer Schröder sicher: „Die Weiterbeschäftigung jedes einzelnen Staatsanwaltes der DDR war ein Fehler.“ Das wollen die übrigen Podiumsteilnehmer dann doch etwas differenzierter sehen. Stephan Hilsberg, einst Mitbegründer der Ost-SPD und langjähriger brandenburgischer Bundestagsabgeordneter, fragt nach der tatsächlichen Alternative: „Hätte man die Richter und Staatsanwälte denn komplett auswechseln sollen?“ Dorothea Schiefer bezweifelt, dass überhaupt genug Juristen aus den Alt-Bundesländern den nötigen Idealismus aufgebracht hätten, für einen Justiz-Aufbau Ost ihre angestammten Orte zu verlassen.

Den offensichtlichen Zorn und die Unzufriedenheit vieler Besucher fasst Marianne Birthler, ehemals Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, am Ende treffend zusammen: „Wir hatten Überprüfungsausschüsse, wir haben offene Akten-Lagen, wir haben eine Enquetekommission. Trotzdem geht an vielen Verfolgten-Schicksalen in diesem Land die Gerechtigkeit noch immer vorbei.“ Stephan Hilsberg ergänzt kämpferisch: „Man darf nicht aufgeben, man muss sich weiter wehren.“

Am 8. März spricht Helmut Müller-Enbergs (BStU) über inoffizielle Mitarbeiter der Stasi, 19 Uhr, Gedenkstätte Lindenstraße 54.

Olaf Glöckner

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