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Homepage: Auch Unschuldige verurteilt

Forschungsprojekt: Neue Erkenntnisse zu Todesurteilen der Sowjetischen Militärgerichte gegen Deutsche

Welche Urteile der Sowjetischen Militärtribunale (SMT) gegen Deutsche berechtigt waren und wer unschuldig zum Tod verurteilt wurde, ist auch heute nicht eindeutig zu sagen. In einer neuen Publikation des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung (Hait) haben Historiker Todesurteile gegen Zivilisten durchleuchtet, die von der SMT im Zeitraum von 1944 bis 1947 gefällt wurden. „Auch in diesem Raum wurden Todesurteile gefällt“, sagt Thomas Schaarschmidt vom Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF), der ebenfalls an der Studie mitgearbeitet hat. Die Gedenkstätte Lindenstraße, wo das Buch nun vorgestellt wurde, war zunächst ein nationalsozialistisches Untersuchungsgefängnis und wurde dann vom russischen Geheimdienst KGB und dem Staatssicherheitsdienst in gleicher Weise genutzt.

Die sowjetische Gerichtsbarkeit sei ein „scharfes, aber grobes“ Schwert gewesen, mit dem Kriegsverbrechern zu Leibe gerückt worden sei, konstatiert Mike Schmeitzner vom Hait. Dieses Schwert richtete die SMT gegen Angehörige der nationalsozialistischen Staatsorganisationen ebenso wie gegen Medienverantwortliche und Juristen. Verurteilt wurden auch Kriegsverbrecher und Personen, die sich gegen die sowjetische Besatzungsmacht und ihre Unterstützer gerichtet hatten.

Am gründlichsten untersucht werden konnten Fälle, zu denen Rehabilitationsbescheide vorlagen. Hier bestand entsprechend russischer Rechtslage die Möglichkeit der Akteneinsicht. 3301 Todesurteile ermittelten die Wissenschaftler, von denen 2542 vollstreckt wurden. Die Historiker kommen zu dem Schluss, dass die Militärgerichte in der Regel gründlich arbeiteten und über die jeweils an den NS-Kriegsverbrechen Beteiligten recht gut informiert waren.

Mitunter jedoch traf das Urteil auch Unschuldige. „Wir konnten nicht in allen Fällen im Detail nachverfolgen, aufgrund welcher Handlungen die Verurteilungen erfolgten“, stellt Thomas Schaarschmidt fest. Noch immer bewegt die mittlerweile mehr als 70 Jahre zurückliegende Geschichte die Familien der damals Betroffenen wie sich bei der Präsentation der Studie in der Gedenkstätte Lindenstraße zeigte. Familienangehörige verschwanden, von denen sich nie wieder eine Spur fand. Urteile ergingen aufgrund von falscher Zuordnung von tatsächlich verübten Verbrechen der Nationalsozialisten.

Von 1944 bis 1947 und von 1950 bis 1953 verhängten die Tribunale Todesurteile. Während die im zweiten Zeitraum ergangenen Urteile und andere Urteile gegenüber Zivilisten bereits in den vergangenen Jahren eingehend untersucht worden waren, fehlte bisher eine gründliche Untersuchung für die Zeit 1944 bis 1947.

Die Forscher gehen davon aus, dass vom Kriegsende bis Mai 1947, als die Todesstrafe in der Sowjetunion für drei Jahre abgeschafft wurde, weitaus mehr Todesurteile gegen Deutsche ergangen waren, als zwischen 1950 und 1953. Richteten sich die Todesurteile seit 1950 mehrheitlich gegen Widerstand und Spionage, so dienten die Verurteilungen aus der Zeit bis 1947 schwerpunktmäßig der Ahndung deutscher Kriegsverbrechen.

In der Studie finden sich auch Schilderungen der damaligen Kriegsverbrecher.

So rühmt sich etwa SS-Sturmbannführer Karl Deckert, dass die Männer seines Bataillons sich während ihres Einsatzes „geradezu vorbildlich benommen“ hätten. Als Bataillonskommandeur des Polizeibataillons 304 war Deckert zusammen mit weiteren Kommandeuren des Bataillons für die Ermordung von mehr als 18 000 Personen und das Niederbrennen von 150 Dörfern in der südlichen Sowjetunion verantwortlich. Die Mörder gingen absolut gnadenlos vor. Während eines „Sonderlehrgangs“ bekamen die Polizisten unmittelbar an Verhafteten demonstriert, wo der Genickschuss anzusetzen und wie er durchzuführen sei. Bei den Erschießungen von teilweise mehreren Tausend Juden „hat von uns im Sonderkommando keiner danach gefragt, woher diese Menschen waren“, berichtete der Zugführer Hauptmann Herbert Welsch bei seiner Vernehmung. Teils mit Fahrrädern radelten die Scharfrichter von einer Massenexekution zur nächsten, ließen Gruben ausheben und zwangen ihre Opfer, sich zur Erschießung einzufinden.

Erich Matthes, der mehrere Gruppen Juden zum Exekutionsort brachte, berichtete vor dem SMT: „Eine 40 bis 45 Jahre alte Frau bat: ,Töte erst vor meinen Augen mein Kind und danach mich.’ Danach legte die Frau ihr Kindchen auf den Grubenboden und schaute solange dorthin, bis Winkler, Rudolf aus der MPi auf das Kind geschossen hatte.“ Danach tötete er die Frau mit einem Genickschuss. Matthes berichtete auch, dass die Mitglieder des Polizeibataillons zum Teil deutlich angetrunken waren, während sie die Menschen ermordeten. Richard Rabensaat

Richard Rabensaat

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