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Studenten der Universität Potsdam auf dem Campus Neues Palais.

© Andreas Klaer

Rückmeldegebühren: Uni Potsdam wehrt sich gegen Rückzahlung

Die Universität Potsdam hat Berufung gegen ein Urteil zur Rückzahlung von Studiengebühren eingelegt Ende Mai wurde dies noch dementiert.

Potsdam - Im juristischen Streit um rechtswidrige Rückmeldegebühren an Hochschulen hat die Universität Potsdam Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingelegt. Das bestätigte eine Sprecherin des OVG am Freitag. Die Universität wendet sich damit gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam, das im März entschieden hatte, dass die Uni einer Studentin die Rückmeldegebühren in Höhe von knapp 800 Euro zurückzahlen muss.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die an allen Brandenburger Hochschulen von 2001 bis 2008 erhobenen Gebühren im Januar 2017 für rechtswidrig erklärt. Dennoch verweigerten die Uni und das Land Brandenburg die Rückzahlungen an Tausende Studenten, weil die Verjährungsfrist spätestens im Januar 2013 abgelaufen sei. Ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums äußerte sich zunächst nicht zu der Berufung und kündigte eine Stellungnahme für kommende Woche an. Die Universität Potsdam war am Freitag zunächst nicht zu erreichen.

Die Kläger hatten sich dagegen erfolgreich auf ein Schreiben des früheren Rektors der Universität Potsdam, Wolfgang Loschelder, vom November 2004 berufen. Darin war ihnen zugesichert worden, dass die Verjährung ihrer Ansprüche auf Rückerstattung erst beginne, wenn die Gebühren für verfassungswidrig erklärt würden.

Das Verwaltungsgericht hatte sich dieser Auffassung angeschlossen. Die Studenten hätten im Vertrauen auf Loschelders Schreiben auf Klagen verzichtet, so die Richter. Es würde gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, wenn die Universität nun weiter von einer Verjährung der Ansprüche ausgehe.

Der Anwalt der Studentin, Falko Drescher, erklärte, das Land spiele auf Zeit. "Wenn das Land die Rückmeldegebühren zurückzahlen müsste, hätte dies Signalwirkung für die Tausenden anderen Studenten», meinte Drescher.«Wenn es dem Land aber gelingt, den Fall bis Ende kommenden Jahres juristisch in der Schwebe zu halten, sind mögliche Ansprüche ohne Klage von 2021 an wirklich verjährt." (dpa)

Klaus Peters

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